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Elektrisches Spielzeug

Darf ein ferngesteuertes Auto ins Flugzeug?

Elektrische RC-Autos und Sender können mit eingesetzter Batterie unter Bedingungen im Hand- oder Aufgabegepäck reisen. Packen Sie lose Akkus separat in die Kabine. Ein Nitro-Modell mit Verbrennungsmotor hat andere Regeln; Lufthansa, Austrian und SWISS verbieten solche Motoren im Passagiergepäck.

Handgepäck

Je nach Ausführung und Route

Für das elektrische RC-Set mit eingesetzter Lithiumbatterie gelten grundsätzlich 100 Wh je Akku oder 2 g Lithium je Batterie, UN 38.3 und Schutz vor Schäden und Aktivierung. Größere Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung der Airline. Lose Batterien separat mit geschützten Kontakten mitnehmen; bei LH, OS und LX auch Alkali und NiMH.

Aufgabegepäck

Je nach Ausführung und Route

Diese Antwort betrifft das elektrische Auto und den Sender mit eingesetzter Batterie. Vollständig ausschalten, getrennt polstern und gegen Aktivierung sichern. LH, OS und LX erlauben höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone im Aufgabegepäck pro Person. Lose Batterien bleiben in der Kabine; Nitro-Modelle sind bei diesen Airlines verboten.

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Prüfen Sie Auto, Sender und jeden losen Akku getrennt. Die Infografik zeigt Gefahrgut- und Airline-Bedingungen.
Infografik
Elektrisches RC-Auto mit eingebauter Lithiumbatterie bei Lufthansa, Austrian und SWISS: Handgepäck und Aufgabegepäck mit Bedingungen. Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt. Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben. Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen. Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung. Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten. Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch. Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen. Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst. Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt. Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken. Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind. Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken. Entnommene Akkus und Ersatzbatterien, auch AA/NiMH: nur in der Kabine. Li-Ion bis 100 Wh, Li-Metall bis 2 g Lithium je Batterie. Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen. Max. 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person, Powerbanks mitgezählt. Kontakte einzeln gegen Kurzschluss schützen. An Bord nicht laden. Alle losen Batterien vor Schäden, Alkali/NiMH auch vor Hitze schützen. Li-Ion über 100 bis 160 Wh: vorherige Genehmigung, max. 2 Ersatzakkus. Powerbanks haben eigene Transportregeln. Prüfen Sie diese separat. Eingebauter Li-Ion-Akku über 100 bis 160 Wh: vorherige Genehmigung. Über 160 Wh: keine normale Passagiererlaubnis. Li-Metall über 2 g im RC-Modell ist von dieser Erlaubnis nicht erfasst. Die medizinische Ausnahme gilt nicht für RC. Eingebaute trockene Alkali-/NiMH-Batterien: beide Gepäckarten mit Bedingungen. Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, Startfunktionen deaktivieren, Geräte einzeln polstern, getrennt packen und Bedienelemente sichern. Herausgenommene Alkali-/NiMH-Batterien gehören in die Kabine. Modell mit Verbrennungsmotor/Nitro: bei diesen drei Betreibern verboten, auch fabrikneu oder mit leerem Tank. Kraftstoffreste separat prüfen. Beschädigte, defekte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte/Akkus: verboten. Die Hauptkarten zeigen Gefahrgut- und Betreiberregeln für elektrische ferngesteuerte Autos und Fernsteuerungen mit eingebauter Lithiumbatterie bei Lufthansa, Austrian und SWISS, mit Abflug in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Sicherheitskontrolle, Gepäckmaße und Zoll sind separat zu prüfen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.

42 passende Kombinationen · 12 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen · Verboten · Genehmigung erforderlich

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Lithium im elektrischen RC-Set bis 100 Wh / 2 g · Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lithium im elektrischen RC-Set bis 100 Wh / 2 g · Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lithium im elektrischen RC-Set bis 100 Wh / 2 g · Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lithium im elektrischen RC-Set bis 100 Wh / 2 g · Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · lose Lithiumakkus bis 100 Wh / 2 g · Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · lose Lithiumakkus bis 100 Wh / 2 g · Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · lose Lithiumakkus bis 100 Wh / 2 g · Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · lose Lithiumakkus bis 100 Wh / 2 g · Gefahrgutgrundlage
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · eingesetzter Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · eingesetzter Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · eingesetzter Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · eingesetzter Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug AT · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug CH · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Abflug DE · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Abflug AT · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Abflug CH · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug DE · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug AT · eingesetzte Lithiumbatterie bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender für den persönlichen Gebrauch mit eingesetzter Lithiumbatterie. Herausnehmbare, im Gerät verbleibende Akkus zählen hier als eingesetzt.
    • Lose oder herausgenommene Batterien sind nicht von dieser Geräteantwort erfasst. Für größere, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und für Verbrennungsmotoren gelten die gesonderten Angaben.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Alle Lithiumbatterien müssen UN 38.3 entsprechen.
    • Nach ergänzender IATA-Reiseregel höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, nicht im Ruhemodus. Die ICAO-Ausschalt-Ausnahme bis 2,7 Wh oder 0,3 g je Gerät hebt Aktivierungs- und Schadensschutz nicht auf; die beschriebenen Betreiber verlangen immer vollständiges Ausschalten.
    • Schützen Sie Auto und Sender vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
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Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

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Deutschland
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Lufthansa

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

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Aufgabegepäck

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    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

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Austrian Airlines · Abflug AT · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g
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Österreich
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Austrian Airlines

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    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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SWISS · Abflug CH · lose Lithiumbatterien bis 100 Wh / 2 g
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Bedingt
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur aus dem Auto oder Sender herausgenommene oder zusätzliche lose Lithiumbatterien bis 100 Wh oder 2 g Lithium; kein eingesetzter Akku und keine Powerbank.
    • Lose Lithiumbatterien gehören ausschließlich in die Kabine. Vor einer Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Lithium-Ionen höchstens 100 Wh je Batterie, Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium je Batterie; UN 38.3 erforderlich.
    • Nach IATA höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • Jede Batterie einzeln vor Kurzschluss und Beschädigung schützen, etwa Kontakte isolieren und eine eigene Schutzhülle verwenden.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

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Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · eingesetzter Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Gerät. Der allgemeine PED-Hinweis verlangt Genehmigung; die Foto-/Videogeräte-Sondertabelle wird nicht auf RC übertragen.
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Aufgabegepäck

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  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Gerät. Der allgemeine PED-Hinweis verlangt Genehmigung; die Foto-/Videogeräte-Sondertabelle wird nicht auf RC übertragen.
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Am Körper

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  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · eingesetzter Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

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  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Gerät. Der allgemeine PED-Hinweis verlangt Genehmigung; die Foto-/Videogeräte-Sondertabelle wird nicht auf RC übertragen.
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Gerät. Der allgemeine PED-Hinweis verlangt Genehmigung; die Foto-/Videogeräte-Sondertabelle wird nicht auf RC übertragen.
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

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Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

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Austrian Airlines · Abflug AT · eingesetzter Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

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  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Gerät. Der allgemeine PED-Hinweis verlangt Genehmigung; die Foto-/Videogeräte-Sondertabelle wird nicht auf RC übertragen.
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Gerät. Der allgemeine PED-Hinweis verlangt Genehmigung; die Foto-/Videogeräte-Sondertabelle wird nicht auf RC übertragen.
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · eingesetzter Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Gerät. Der allgemeine PED-Hinweis verlangt Genehmigung; die Foto-/Videogeräte-Sondertabelle wird nicht auf RC übertragen.
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit eingesetztem Lithium-Ionen-Akku über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie.
    • Vorherige Zustimmung des ausführenden Betreibers erforderlich. Über 160 Wh nicht als gewöhnliches Passagiergepäck zugelassen.
    • Nach IATA höchstens 15 tragbare elektronische Geräte pro Person insgesamt; mehr nur mit Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, Schutz vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten; aufgegebene Geräte vollständig ausschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Gerät. Der allgemeine PED-Hinweis verlangt Genehmigung; die Foto-/Videogeräte-Sondertabelle wird nicht auf RC übertragen.
    • Nur elektrisches RC-Auto und Sender mit eingesetzter Lithiumbatterie für Ihren persönlichen Gebrauch.
    • Beschädigte, defekte und aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte oder Batterien dürfen nicht mitreisen.
    • Bis 100 Wh oder 2 g Lithium je Gerät; über 100 bis einschließlich 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung des ausführenden Betreibers. Größere Lithium-Metall-Batterien sind für gewöhnliche RC-Sets nicht erfasst.
    • Höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person insgesamt.
    • Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person, die größer als ein Smartphone sind.
    • Auto und Sender vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht entzündlichen Stoffen verpacken.
    • Auto und Sender vor Schäden und versehentlichem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Abflug AT · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis 160 Wh
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Genehmigung erforderlich
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Verboten
    • Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Batterie für das elektrische RC-Set.
    • Höchstens zwei solche Ersatzakkus pro Person, ausschließlich im Handgepäck und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung.
    • UN 38.3, einzeln isolierte Kontakte und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Dieser Bereich gilt ausschließlich für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh je Akku.
    • Nur lose Ersatzbatterien oder aus Auto/Sender entfernte Zellen und Akkus. Powerbanks haben zusätzliche eigene Regeln.
    • Keine beschädigten, defekten oder sicherheitsbedingt zurückgerufenen Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Batterien aller Typen, auch Alkali-AA und NiMH, ausschließlich ins Handgepäck. Bei Abgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Lithium-Ionen bis 100 Wh je Ersatzakku, Lithium-Metall bis 2 g Lithium je Ersatzbatterie. Über 100 bis 160 Wh je Li-Ionen-Akku: höchstens zwei pro Person und nur mit vorheriger Betreiberzustimmung. Über 2 g Lithium-Metall ist für gewöhnliche RC-Ersatzbatterien nicht zugelassen.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren; gegen Schäden schützen. Alkali und NiMH zusätzlich vor Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Batterien für Auto oder Sender; keine Lithiumbatterien, Powerbanks oder Nassbatterien.
    • Keine beschädigten oder defekten Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Alkali- und NiMH-Batterien ausschließlich ins Handgepäck; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren. Zellen vor Beschädigung, Hitze und eigener Wärme schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Batterien für Auto oder Sender; keine Lithiumbatterien, Powerbanks oder Nassbatterien.
    • Keine beschädigten oder defekten Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Alkali- und NiMH-Batterien ausschließlich ins Handgepäck; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren. Zellen vor Beschädigung, Hitze und eigener Wärme schützen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Batterien für Auto oder Sender; keine Lithiumbatterien, Powerbanks oder Nassbatterien.
    • Keine beschädigten oder defekten Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Alkali- und NiMH-Batterien ausschließlich ins Handgepäck; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren. Zellen vor Beschädigung, Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Batterien für Auto oder Sender; keine Lithiumbatterien, Powerbanks oder Nassbatterien.
    • Keine beschädigten oder defekten Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Alkali- und NiMH-Batterien ausschließlich ins Handgepäck; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren. Zellen vor Beschädigung, Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Abflug AT · lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Batterien für Auto oder Sender; keine Lithiumbatterien, Powerbanks oder Nassbatterien.
    • Keine beschädigten oder defekten Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Alkali- und NiMH-Batterien ausschließlich ins Handgepäck; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren. Zellen vor Beschädigung, Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Batterien für Auto oder Sender; keine Lithiumbatterien, Powerbanks oder Nassbatterien.
    • Keine beschädigten oder defekten Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Alkali- und NiMH-Batterien ausschließlich ins Handgepäck; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren. Zellen vor Beschädigung, Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · lose trockene Alkali-/NiMH-Batterien
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Batterien für Auto oder Sender; keine Lithiumbatterien, Powerbanks oder Nassbatterien.
    • Keine beschädigten oder defekten Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Alkali- und NiMH-Batterien ausschließlich ins Handgepäck; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren. Zellen vor Beschädigung, Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur lose trockene Alkali- oder NiMH-Batterien für Auto oder Sender; keine Lithiumbatterien, Powerbanks oder Nassbatterien.
    • Keine beschädigten oder defekten Batterien. Ersatzbatterien an Bord nicht laden.
    • Lose Alkali- und NiMH-Batterien ausschließlich ins Handgepäck; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt, Powerbanks mitgezählt.
    • Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren. Zellen vor Beschädigung, Hitze und eigener Wärme schützen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · Alkali/NiMH im elektrischen RC-Gerät · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit im Gerät eingesetzten trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien; keine Lithiumbatterie, keine Nassbatterie und kein Verbrennungsmotor.
    • Sobald Sie die Batterie herausnehmen, gilt die separate Kabinenregel für lose Batterien.
    • Im Aufgabegepäck Geräte vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und getrennt verpacken. Sichern Sie die Bedienelemente.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit im Gerät eingesetzten trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien; keine Lithiumbatterie, keine Nassbatterie und kein Verbrennungsmotor.
    • Sobald Sie die Batterie herausnehmen, gilt die separate Kabinenregel für lose Batterien.
    • Im Aufgabegepäck Geräte vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und getrennt verpacken. Sichern Sie die Bedienelemente.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · Alkali/NiMH im elektrischen RC-Gerät
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit im Gerät eingesetzten trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien; keine Lithiumbatterie, keine Nassbatterie und kein Verbrennungsmotor.
    • Sobald Sie die Batterie herausnehmen, gilt die separate Kabinenregel für lose Batterien.
    • Im Aufgabegepäck Geräte vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und getrennt verpacken. Sichern Sie die Bedienelemente.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit im Gerät eingesetzten trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien; keine Lithiumbatterie, keine Nassbatterie und kein Verbrennungsmotor.
    • Sobald Sie die Batterie herausnehmen, gilt die separate Kabinenregel für lose Batterien.
    • Im Aufgabegepäck Geräte vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und getrennt verpacken. Sichern Sie die Bedienelemente.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Abflug AT · Alkali/NiMH im elektrischen RC-Gerät
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit im Gerät eingesetzten trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien; keine Lithiumbatterie, keine Nassbatterie und kein Verbrennungsmotor.
    • Sobald Sie die Batterie herausnehmen, gilt die separate Kabinenregel für lose Batterien.
    • Im Aufgabegepäck Geräte vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und getrennt verpacken. Sichern Sie die Bedienelemente.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit im Gerät eingesetzten trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien; keine Lithiumbatterie, keine Nassbatterie und kein Verbrennungsmotor.
    • Sobald Sie die Batterie herausnehmen, gilt die separate Kabinenregel für lose Batterien.
    • Im Aufgabegepäck Geräte vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und getrennt verpacken. Sichern Sie die Bedienelemente.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · Alkali/NiMH im elektrischen RC-Gerät
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit im Gerät eingesetzten trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien; keine Lithiumbatterie, keine Nassbatterie und kein Verbrennungsmotor.
    • Sobald Sie die Batterie herausnehmen, gilt die separate Kabinenregel für lose Batterien.
    • Im Aufgabegepäck Geräte vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und getrennt verpacken. Sichern Sie die Bedienelemente.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Nur elektrisches RC-Auto oder Sender mit im Gerät eingesetzten trockenen Alkali- oder NiMH-Batterien; keine Lithiumbatterie, keine Nassbatterie und kein Verbrennungsmotor.
    • Sobald Sie die Batterie herausnehmen, gilt die separate Kabinenregel für lose Batterien.
    • Im Aufgabegepäck Geräte vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, einzeln polstern und getrennt verpacken. Sichern Sie die Bedienelemente.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · Verbrennungsmotor, Nitro/Benzin · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur RC-Modell mit Verbrennungsmotor, etwa Nitro- oder Benzinantrieb, nicht das elektrische Spielzeug.
    • Verbrennungsmotoren sind bei diesem Betreiber im Passagiergepäck vollständig verboten, auch neue oder originalverpackte Geräte. Ein leerer Tank oder die Entfernung des Treibstoffs schafft keine Ausnahme.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur RC-Modell mit Verbrennungsmotor, etwa Nitro- oder Benzinantrieb, nicht das elektrische Spielzeug.
    • Verbrennungsmotoren sind bei diesem Betreiber im Passagiergepäck vollständig verboten, auch neue oder originalverpackte Geräte. Ein leerer Tank oder die Entfernung des Treibstoffs schafft keine Ausnahme.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · Verbrennungsmotor, Nitro/Benzin
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur RC-Modell mit Verbrennungsmotor, etwa Nitro- oder Benzinantrieb, nicht das elektrische Spielzeug.
    • Verbrennungsmotoren sind bei diesem Betreiber im Passagiergepäck vollständig verboten, auch neue oder originalverpackte Geräte. Ein leerer Tank oder die Entfernung des Treibstoffs schafft keine Ausnahme.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur RC-Modell mit Verbrennungsmotor, etwa Nitro- oder Benzinantrieb, nicht das elektrische Spielzeug.
    • Verbrennungsmotoren sind bei diesem Betreiber im Passagiergepäck vollständig verboten, auch neue oder originalverpackte Geräte. Ein leerer Tank oder die Entfernung des Treibstoffs schafft keine Ausnahme.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Abflug AT · Verbrennungsmotor, Nitro/Benzin
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur RC-Modell mit Verbrennungsmotor, etwa Nitro- oder Benzinantrieb, nicht das elektrische Spielzeug.
    • Verbrennungsmotoren sind bei diesem Betreiber im Passagiergepäck vollständig verboten, auch neue oder originalverpackte Geräte. Ein leerer Tank oder die Entfernung des Treibstoffs schafft keine Ausnahme.

Quellen

Aufgabegepäck

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  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur RC-Modell mit Verbrennungsmotor, etwa Nitro- oder Benzinantrieb, nicht das elektrische Spielzeug.
    • Verbrennungsmotoren sind bei diesem Betreiber im Passagiergepäck vollständig verboten, auch neue oder originalverpackte Geräte. Ein leerer Tank oder die Entfernung des Treibstoffs schafft keine Ausnahme.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · Verbrennungsmotor, Nitro/Benzin
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur RC-Modell mit Verbrennungsmotor, etwa Nitro- oder Benzinantrieb, nicht das elektrische Spielzeug.
    • Verbrennungsmotoren sind bei diesem Betreiber im Passagiergepäck vollständig verboten, auch neue oder originalverpackte Geräte. Ein leerer Tank oder die Entfernung des Treibstoffs schafft keine Ausnahme.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur RC-Modell mit Verbrennungsmotor, etwa Nitro- oder Benzinantrieb, nicht das elektrische Spielzeug.
    • Verbrennungsmotoren sind bei diesem Betreiber im Passagiergepäck vollständig verboten, auch neue oder originalverpackte Geräte. Ein leerer Tank oder die Entfernung des Treibstoffs schafft keine Ausnahme.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Lufthansa · Abflug DE · beschädigtes/defektes/zurückgerufenes RC-Gerät oder Batterie · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektrisches RC-Gerät oder dessen Batterie.
    • Solche Geräte und Batterien dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektrisches RC-Gerät oder dessen Batterie.
    • Solche Geräte und Batterien dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Lufthansa · Abflug DE · beschädigtes/defektes/zurückgerufenes RC-Gerät oder Batterie
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektrisches RC-Gerät oder dessen Batterie.
    • Solche Geräte und Batterien dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektrisches RC-Gerät oder dessen Batterie.
    • Solche Geräte und Batterien dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Austrian Airlines · Abflug AT · beschädigtes/defektes/zurückgerufenes RC-Gerät oder Batterie
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektrisches RC-Gerät oder dessen Batterie.
    • Solche Geräte und Batterien dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektrisches RC-Gerät oder dessen Batterie.
    • Solche Geräte und Batterien dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

SWISS · Abflug CH · beschädigtes/defektes/zurückgerufenes RC-Gerät oder Batterie
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektrisches RC-Gerät oder dessen Batterie.
    • Solche Geräte und Batterien dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Nur beschädigtes, defektes oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufenes elektrisches RC-Gerät oder dessen Batterie.
    • Solche Geräte und Batterien dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Elektrisches RC-Auto, Sender und Akku getrennt prüfen

Ein ferngesteuertes Auto mit Elektromotor ist ein elektrisches Spielzeug. Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS nennen diese Geräte ausdrücklich in ihren Regeln für persönliche Elektronik. Die Gefahrgutgrundlage für Lithiumbatterien gilt bei Abflügen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Damit ist noch keine pauschale Freigabe für jedes Modell und jedes Zubehör verbunden. Entscheidend sind die Batterie im Auto, die Stromversorgung des Senders und alle zusätzlichen Pakete.

Stellen Sie Auto und Sender nebeneinander und lesen Sie die Aufdrucke beider Stromquellen. Ein herausnehmbarer Akku, der während der Reise im Fahrzeug eingesetzt bleibt, ist eine eingesetzte Batterie. Nehmen Sie ihn heraus, gilt die Regel für lose Batterien. Ein fest eingebauter Akku muss nicht allein deshalb entfernt werden, weil er Lithium enthält. Entfernen oder trennen Sie Bauteile nur so, wie es die Anleitung des Herstellers vorsieht.

Handgepäck und Aufgabegepäck

Für das elektrische Set mit eingesetzter Lithiumbatterie liegt die Grundgrenze bei 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie. Lithiumbatterien müssen die Prüfanforderungen nach UN 38.3 erfüllen. Auto und Sender brauchen Schutz vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten. Das Handgepäck ist für solche Geräte die empfohlene Gepäckart. Die Größe und Masse Ihres Transportkoffers müssen zusätzlich zur gebuchten Gepäckleistung passen.

Ein Gerät mit eingesetzter Batterie darf unter den beschriebenen Bedingungen auch ins Aufgabegepäck. Bei Lufthansa, Austrian und SWISS müssen Sie Auto und Sender vollständig ausschalten und automatische Startfunktionen deaktivieren. Standby genügt nicht. Polstern Sie die Geräte einzeln, trennen Sie sie voneinander und packen Sie keine leicht entzündlichen Stoffe daneben. Bei diesen drei Betreibern sind im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte pro Person erlaubt, die größer als ein Smartphone sind. Insgesamt gelten höchstens 15 Geräte mit Batterien pro Person. Diese Zahlen gelten für die gesamte Reiseausrüstung, nicht jeweils neu pro Koffer oder RC-Set.

Die ICAO-Grundlage enthält für sehr kleine eingesetzte Batterien bis 2,7 Wh oder 0,3 g Lithium je Gerät eine Ausnahme von der Pflicht zum vollständigen Ausschalten. Der Schutz vor Schäden und Aktivierung bleibt bestehen. Für die hier beschriebenen Flüge mit Lufthansa, Austrian und SWISS gilt die strengere Pflicht zum vollständigen Ausschalten.

Lose LiPo-Pakete und die Batterien des Senders

Ein LiPo-Paket ist für diese Einteilung ein Lithium-Ionen-Akku. Lose Lithiumakkus dürfen ausschließlich ins Handgepäck. Das gilt auch für den Akku, den Sie aus dem Auto entfernt haben, und bei einer späteren Abgabe der Tasche am Gate. Nehmen Sie die Pakete vorher heraus und behalten Sie sie in der Kabine.

Bei Lufthansa, Austrian und SWISS gehören auch lose Alkali-AA und NiMH-Batterien in die Kabine. Im Sender eingesetzte Alkali- oder NiMH-Zellen haben dagegen die Gerätebedingungen für Nicht-Lithium-Batterien. Diese Unterscheidung ist beispielsweise bei einem Sender mit vier AA-Zellen wichtig.

Isolieren Sie die Kontakte jedes losen Pakets und verpacken Sie es einzeln in einer passenden Schutzhülle. Ein LiPo-Schutzbeutel kann beim getrennten Verpacken helfen; er ersetzt weder die Wh-Grenze noch die erforderliche Genehmigung. Halten Sie Stecker von Metallteilen fern und schützen Sie Zellen vor Druck und Stößen. Alkali- und NiMH-Ersatzbatterien müssen zusätzlich vor Hitze und eigener Wärmeentwicklung geschützt sein.

Die drei Airlines nennen höchstens 20 lose Batterien aller Typen pro Person insgesamt. Powerbanks zählen in dieser Stückzahl mit, haben aber zusätzlich eigene Transportregeln. Ersatzbatterien dürfen bei diesen Airlines an Bord nicht geladen werden. Nehmen Sie beschädigte, defekte, aufgeblähte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Akkus und Geräte nicht mit.

Größere Akkus und die Rechnung in Wh

Lesen Sie möglichst die Wh-Angabe direkt vom Akku ab. Stehen nur Spannung und Kapazität darauf, rechnen Sie `Wh = V × mAh / 1000`. Die Kapazität in mAh allein sagt nicht, ob Sie unter einer Wh-Grenze bleiben.

Als konkretes Beispiel nennt die Traxxas-Anleitung R02 für den TRX-4M, Modell 97074-1, auf Seite 7 einen LiPo mit 750 mAh und 7,4 V. Das ergibt `7,4 × 750 / 1000 = 5,55 Wh`. Für den Sender sind vier alkalische AA-Batterien erforderlich. Prüfen Sie trotzdem den tatsächlich mitgenommenen Akku: Ersatzpakete, Umbauten und andere Modellversionen können andere Werte haben. Die Herstellerangaben erklären das Set; die Flugregeln stammen von den zuständigen Luftfahrtquellen und Betreibern. Traxxas: TRX-4M, Modell 97074-1, Anleitung R02.

Für eingesetzte Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh verlangt die ICAO-Grundlage vorherige Zustimmung der Airline. Auch die allgemeinen PED-Hinweise der drei Airlines verlangen in diesem Bereich eine Transportgenehmigung. Geben Sie Auto und Sender mit ihren jeweiligen Werten an und lassen Sie die Gepäckart bestätigen. Die Sondertabelle für Foto- und Videogeräte ist keine automatische Regel für ein RC-Auto. Über 160 Wh fällt ein gewöhnlicher RC-Akku nicht unter die Passagiergepäck-Erlaubnis. Bei Lithium-Metall-Batterien ist die Erweiterung über 2 g auf medizinische Geräte beschränkt.

Für lose Li-Ionen-Ersatzakkus über 100 bis einschließlich 160 Wh gelten zwei zusätzliche Grenzen: höchstens zwei pro Person und ausschließlich Handgepäck. Sie brauchen ebenfalls vorherige Zustimmung der Airline. Ein großer Ersatzakku erhält durch die Zustimmung keine Erlaubnis für den Laderaum.

Nitro- und Benzinmodelle sowie Treibstoffreste

Ein RC-Auto mit Verbrennungsmotor braucht eine eigene Entscheidung. Die elektrische Spielzeugregel passt darauf auch dann nicht, wenn der Empfänger oder Sender Batterien verwendet. Lufthansa, Austrian und SWISS verbieten Verbrennungsmotoren vollständig im Passagiergepäck. Das umfasst neue oder originalverpackte und gebrauchte Geräte. Ein entleerter Tank hebt dieses Betreiberverbot nicht auf.

Die IATA-Tabelle nennt für andere Konstellationen Motoren nur im Aufgabegepäck und unter Sonderbestimmung A70. Das ist keine Zusage für Ihr Modell. Lassen Sie vor einer Reise mit einer anderen Airline prüfen, ob der konkrete Motor, Tank und seine Vorgeschichte die Voraussetzungen erfüllen. Legen Sie den benötigten Nachweis zur Behandlung von Treibstoff und Rückständen vor. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein ausgegossener Tank frei von Rückständen oder Dämpfen ist. Nehmen Sie Nitro- oder Benzinkraftstoff nicht als gewöhnliche Flüssigkeit im Kulturbeutel mit; eine zulässige Behältergröße an der Sicherheitskontrolle schafft keine Gefahrguterlaubnis. Für dieses Modell enthält die Seite keine Anleitung zum Spülen, Entgasen oder Umbauen.

Den Transportkoffer vorbereiten

Fotografieren Sie vor der Abreise das vollständige Auto, den Sender und die Stromversorgung. Notieren Sie Modellbezeichnungen und die benötigten Kabel. Kennzeichnen Sie ähnliche Pakete, damit Sie später die passenden Stecker und Werte zuordnen können. Arbeiten Sie beim Trennen von Verbindungen nach der Herstelleranleitung und verändern Sie das Gerät nicht eigenmächtig, um eine andere Gepäckeinstufung zu erreichen.

Stützen Sie das Chassis so ab, dass die Räder, Karosserie und herausragende Anbauteile keinen Druck von anderen Gegenständen abbekommen. Sichern Sie die beweglichen Teile, ohne sie zu verspannen. Polstern Sie den Sender getrennt und schützen Sie seine Schalter, Hebel und Steuerknüppel vor Druck. Bewahren Sie kleine Ersatz- und Serviceteile in einem beschrifteten Kästchen auf.

Prüfen Sie Werkzeug, Messer, Sprays, Reinigungsmittel und zusätzliche Stromquellen jeweils separat. Sie erhalten keine Freigabe, nur weil sie im selben RC-Koffer liegen. Falls Ihr Modell eine andere Energiequelle oder einen anderen Antrieb hat, nennen Sie das ausdrücklich in der Anfrage an die ausführende Airline. Sichern Sie bei einem Wettbewerb oder Treffen auch die Übersicht über geliehene Teile. Vergleichen Sie vor der Rückreise den Bestand mit Ihrem Foto und kontrollieren Sie die Taschenfächer auf neu gekaufte Akkus, Werkzeuge oder Chemikalien.

Deutschland, Österreich und Schweiz

Die Bundespolizei und das österreichische BMI beschreiben die Sicherheitsverbote getrennt von den Gefahrgutregeln. Austro Control verweist für Österreich auf Annex 18 und die Technical Instructions, Part 8. In der Schweiz bestätigt das BAZL die Trennung zwischen Geräten mit eingesetzter Batterie und losen Lithiumbatterien. Die hier gezeigten Landesbereiche betreffen die Lithium-Gefahrgutgrundlage, nicht eine uneingeschränkte Zusage der Sicherheitskontrolle.

Ein schweres Metallmodell, scharfe Zubehörteile und Werkzeug können eine separate Kontrolle erfordern. Aus dem fehlenden Namen eines RC-Autos auf einer Verbotsliste folgt keine pauschale Zulassung. Beachten Sie auch die Hinweise am tatsächlichen Abflug- und Umsteigeflughafen. Die Betreiberbereiche nennen die ausführende Airline; bei Codeshare-Flügen reicht der Name auf dem verkauften Ticket nicht. Für die Einfuhr oder eine spätere Wiederausfuhr eines wertvollen Modellsets prüfen Sie die Vorgaben des Ziel- und Rückreiselandes separat.

Quellen und weitere Vorbereitung

Die Lithiumgrundlage ist ICAO, Doc 9284 2025–2026, Addendum vom 27. März 2026. Die ergänzenden Stückzahlen und der A70-Verweis stammen aus IATA DGR 67, Tabelle 2.3.A. IATA ist eine Branchenorganisation. Ihre Tabelle ersetzt keine strengeren Airline-Bedingungen.

Für Deutschland lesen Sie die Sicherheitsliste der Bundespolizei, für Österreich das BMI und die Passagierinformation von Austro Control, für die Schweiz die BAZL-Batterieinformation. Für Ihren Flug gelten zusätzlich die aktuellen Geräteseiten von Lufthansa, Austrian Airlines oder SWISS. Die Motorverbote stehen in den Gefahrgutlisten von Lufthansa, Austrian und SWISS.

Bereiten Sie für eine Anfrage ein Foto des Sets, die Akkuwerte, die Anzahl aller Ersatzbatterien und die gewünschte Gepäckart vor. Bei einem größeren oder anders angetriebenen Modell sparen diese Angaben Rückfragen. Für weitere Gegenstände beginnen Sie im deutschen Gegenstandsverzeichnis. Die Themen Lithiumbatterien, Powerbanks und Drohnen brauchen jeweils ihre eigene Entscheidung.

Das RC-Set für den Flug packen

  1. Fotografieren Sie Auto, Sender und Stromversorgung; notieren Sie Modelle, Kabel und Wh-Werte.

  2. Schalten Sie Auto und Sender aus. Sichern Sie Räder, Schalter und Steuerknüppel und polstern Sie beide Geräte getrennt.

  3. Ordnen Sie jede Batterie als eingesetzt oder lose ein. Entfernte Pakete einzeln mit isolierten Kontakten in die Kabine nehmen. Werkzeug und Chemikalien separat prüfen; vor dem Rückflug den Bestand kontrollieren.

Häufige Fragen

Muss ich einen herausnehmbaren Akku immer aus dem Auto entfernen?

Ein herausnehmbarer, im Fahrzeug verbleibender Akku zählt als eingesetzt. Die Lithium-Gerätebedingungen erlauben grundsätzlich auch diese Konfiguration. Folgen Sie der Herstelleranleitung und einer konkreten Betreiberauflage. Sobald Sie den Akku herausnehmen, gelten die Bedingungen für lose Batterien.

Dürfen die vier AA-Batterien meines Senders im Koffer bleiben?

Im Sender eingesetzte trockene Alkali-AA folgen den Gerätebedingungen für Nicht-Lithium-Batterien. Lufthansa, Austrian und SWISS erlauben solche Geräte auch im Aufgabegepäck, verlangen aber vollständiges Ausschalten und Schutz. Nehmen Sie die AA-Zellen heraus, gehören sie bei diesen Airlines als lose Batterien in die Kabine.

Sind 5,55 Wh bei einem kleinen LiPo automatisch eine Freigabe?

5,55 Wh liegt unter der 100-Wh-Grundgrenze. Prüfen Sie zusätzlich den Zustand, UN 38.3, die Verpackung und die ausführende Airline. Die Herstellerrechnung für den Traxxas TRX-4M 97074-1 sagt nichts über andere oder nachgerüstete Pakete aus.

Kann ich einen 120-Wh-Ersatzakku ins Aufgabegepäck legen?

Nein. Lose Li-Ionen-Akkus über 100 bis einschließlich 160 Wh brauchen vorherige Zustimmung der Airline und dürfen nur in die Kabine. Höchstens zwei solcher Ersatzakkus sind pro Person möglich. Die Zustimmung ändert die Gepäckart nicht.

Reicht ein leerer Tank bei einem Nitro-RC-Auto?

Bei Lufthansa, Austrian und SWISS nicht: Verbrennungsmotoren sind auch neu oder originalverpackt im Passagiergepäck verboten. Bei einer anderen Airline müssen die A70-Voraussetzungen und deren Annahme geprüft werden. Ein leerer Tank ist keine pauschale Zusage für Treibstoffreste oder Dämpfe.

Prüfdatum der Quellen

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