FAHRRADZUBEHÖR
Darf eine Fahrradpumpe mit ins Flugzeug?
Klären Sie eine Hand- oder Fußpumpe ohne Batterie und Gas vor dem Abflug mit der Sicherheitskontrolle. Für DE/AT/CH ist keine namentliche Freigabe festgestellt. Elektrische Modelle und CO₂-Kartuschen haben zusätzliche Batterie- oder Gasbedingungen. Lufthansa erlaubt kleine CO₂-Kartuschen nur mit vorheriger Genehmigung und festen Grenzen.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Eine ausdrückliche Sicherheitsfreigabe der gewöhnlichen Handpumpe ist für DE/AT/CH nicht festgestellt. Verletzungsfähige massive Modelle dürfen nicht in die Kabine. Für Elektrik und CO₂ gelten die gesonderten Airline-Bedingungen.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Für das konkrete Handpumpenmodell ist keine ausdrückliche Freigabe festgestellt. Elektrische Geräte vollständig ausschalten und schützen; lose Lithiumbatterien gehören bei Lufthansa in die Kabine. CO₂ nur nach den genehmigten Gasbedingungen.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.
24 passende Kombinationen · 9 Antworten
Nicht geklärt · Verboten · Mit Bedingungen
Nicht geklärt · Mit Bedingungen · Verboten
Nicht geklärt · Verboten
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · Hand- oder Fußpumpe ohne Batterie und Gas · Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Hand- oder Fußpumpe ohne Batterie und Gas · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Österreich · Hand- oder Fußpumpe ohne Batterie und Gas · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Schweiz · Hand- oder Fußpumpe ohne Batterie und Gas · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Deutschland · als Schlaggegenstand schwer verletzungsfähige Pumpe · Sicherheitskontrolle · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Flüge und Quellen
Deutschland · als Schlaggegenstand schwer verletzungsfähige Pumpe · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Quellen
Österreich · als Schlaggegenstand schwer verletzungsfähige Pumpe · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Quellen
Schweiz · als Schlaggegenstand schwer verletzungsfähige Pumpe · SicherheitskontrolleHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Im Aufgabegepäck so verpacken, dass die Pumpe niemanden verletzt und keinen Schaden anrichtet. Im Zweifel restriktivere Betreiberbedingungen klären.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Flüge und Quellen
Schweiz · als Schlaggegenstand schwer verletzungsfähige Pumpe · Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Im Aufgabegepäck so verpacken, dass die Pumpe niemanden verletzt und keinen Schaden anrichtet. Im Zweifel restriktivere Betreiberbedingungen klären.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · kleine CO₂-Kartuschen · nur Gefahrgut und Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa einholen und bei der Buchung über das Service Center anmelden.
- Nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr.
- Höchstens vier Gaskartuschen pro Person; jede höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
- Kartuschen oder Zylinder gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa einholen und bei der Buchung über das Service Center anmelden.
- Nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr.
- Höchstens vier Gaskartuschen pro Person; jede höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
- Kartuschen oder Zylinder gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · kleine CO₂-Kartuschen · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa einholen und bei der Buchung über das Service Center anmelden.
- Nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr.
- Höchstens vier Gaskartuschen pro Person; jede höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
- Kartuschen oder Zylinder gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa einholen und bei der Buchung über das Service Center anmelden.
- Nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr.
- Höchstens vier Gaskartuschen pro Person; jede höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
- Kartuschen oder Zylinder gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa LH · kleine CO₂-Kartuschen · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa einholen und bei der Buchung über das Service Center anmelden.
- Nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr.
- Höchstens vier Gaskartuschen pro Person; jede höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
- Kartuschen oder Zylinder gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa einholen und bei der Buchung über das Service Center anmelden.
- Nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr.
- Höchstens vier Gaskartuschen pro Person; jede höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
- Kartuschen oder Zylinder gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa LH · kleine CO₂-Kartuschen · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa einholen und bei der Buchung über das Service Center anmelden.
- Nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr.
- Höchstens vier Gaskartuschen pro Person; jede höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
- Kartuschen oder Zylinder gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Transportgenehmigung von Lufthansa einholen und bei der Buchung über das Service Center anmelden.
- Nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr.
- Höchstens vier Gaskartuschen pro Person; jede höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht dies einer 28-g-Kartusche.
- Kartuschen oder Zylinder gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa LH · als PED bestätigte elektrische Pumpe bis 100 Wh · nur Gefahrgut und Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je Gerät höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
- Je Gerät höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, ausreichend polstern und getrennt von leicht entzündlichen Gegenständen packen.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · als PED bestätigte elektrische Pumpe bis 100 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je Gerät höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
- Je Gerät höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, ausreichend polstern und getrennt von leicht entzündlichen Gegenständen packen.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa LH · als PED bestätigte elektrische Pumpe bis 100 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je Gerät höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
- Je Gerät höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, ausreichend polstern und getrennt von leicht entzündlichen Gegenständen packen.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa LH · als PED bestätigte elektrische Pumpe bis 100 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je Gerät höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
- Je Gerät höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, ausreichend polstern und getrennt von leicht entzündlichen Gegenständen packen.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa LH · als PED bestätigte elektrische Pumpe über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut und Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je Gerät über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
- Je Gerät über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, ausreichend polstern und getrennt von leicht entzündlichen Gegenständen packen.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · als PED bestätigte elektrische Pumpe über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je Gerät über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
- Je Gerät über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, ausreichend polstern und getrennt von leicht entzündlichen Gegenständen packen.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa LH · als PED bestätigte elektrische Pumpe über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je Gerät über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
- Je Gerät über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, ausreichend polstern und getrennt von leicht entzündlichen Gegenständen packen.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa LH · als PED bestätigte elektrische Pumpe über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je Gerät über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Diese Bedingungen gelten nur, wenn Lufthansa das elektrische Pumpenmodell als tragbares Elektronikgerät für den persönlichen Gebrauch einordnet; keine Freigabe eines beliebigen Kompressors.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person.
- Je Gerät über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen; insgesamt höchstens 15 Batteriegeräte pro Person.
- Vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, ausreichend polstern und getrennt von leicht entzündlichen Gegenständen packen.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; mehrere Geräte getrennt verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa LH · entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien bis 100 Wh · nur Gefahrgut und Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Lose Batterien an Bord nicht aufladen; Powerbanks nach ihren eigenen Regeln prüfen.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je loser Lithiumbatterie höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person, einschließlich aller Batterietypen und Powerbanks.
- Anschlüsse jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Pole oder separate Schutzbeutel.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien bis 100 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Lose Batterien an Bord nicht aufladen; Powerbanks nach ihren eigenen Regeln prüfen.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je loser Lithiumbatterie höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person, einschließlich aller Batterietypen und Powerbanks.
- Anschlüsse jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Pole oder separate Schutzbeutel.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa LH · entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien bis 100 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Lose Batterien an Bord nicht aufladen; Powerbanks nach ihren eigenen Regeln prüfen.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je loser Lithiumbatterie höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person, einschließlich aller Batterietypen und Powerbanks.
- Anschlüsse jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Pole oder separate Schutzbeutel.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa LH · entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien bis 100 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Lose Batterien an Bord nicht aufladen; Powerbanks nach ihren eigenen Regeln prüfen.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je loser Lithiumbatterie höchstens 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall; höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person, einschließlich aller Batterietypen und Powerbanks.
- Anschlüsse jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Pole oder separate Schutzbeutel.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa LH · lose Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut und Airline · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Lose Batterien an Bord nicht aufladen; Powerbanks nach ihren eigenen Regeln prüfen.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je loser Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis höchstens 160 Wh; höchstens zwei dieser größeren Ersatzbatterien pro Person, innerhalb der Gesamtgrenze von 20 Ersatzbatterien.
- Anschlüsse jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Pole oder separate Schutzbeutel.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa LH · lose Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Lose Batterien an Bord nicht aufladen; Powerbanks nach ihren eigenen Regeln prüfen.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je loser Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis höchstens 160 Wh; höchstens zwei dieser größeren Ersatzbatterien pro Person, innerhalb der Gesamtgrenze von 20 Ersatzbatterien.
- Anschlüsse jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Pole oder separate Schutzbeutel.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa LH · lose Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Lose Batterien an Bord nicht aufladen; Powerbanks nach ihren eigenen Regeln prüfen.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je loser Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis höchstens 160 Wh; höchstens zwei dieser größeren Ersatzbatterien pro Person, innerhalb der Gesamtgrenze von 20 Ersatzbatterien.
- Anschlüsse jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Pole oder separate Schutzbeutel.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa LH · lose Lithium-Ionen-Batterien über 100 bis 160 Wh · nur Gefahrgut und Airline
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Vorherige Genehmigung von Lufthansa über das Service Center erforderlich.
- Lose Batterien an Bord nicht aufladen; Powerbanks nach ihren eigenen Regeln prüfen.
- Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Je loser Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis höchstens 160 Wh; höchstens zwei dieser größeren Ersatzbatterien pro Person, innerhalb der Gesamtgrenze von 20 Ersatzbatterien.
- Anschlüsse jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren, etwa durch Originalverpackung, abgeklebte Pole oder separate Schutzbeutel.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
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Deutschland · Lufthansa LH · defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte/Batterien · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
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Deutschland · Lufthansa LH · defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte/Batterien
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Österreich · Lufthansa LH · defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte/Batterien
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Schweiz · Lufthansa LH · defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte/Batterien
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Handpumpe oder Fußpumpe
Eine kleine Handpumpe ohne Batterie und Gaspatrone lässt sich ohne Gefahrgutkomponenten packen. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist in den geprüften Behördenquellen keine ausdrückliche Freigabe dieser Pumpe festgestellt. Klären Sie Ihr Modell vor dem Abflug mit der zuständigen Sicherheitskontrolle. Eine lange, massive Pumpe, die als Schlaggegenstand schwere Verletzungen verursachen kann, darf nicht in die Kabine. BAZL verweist für stumpfe Gegenstände auf das Aufgabegepäck mit Verpackung gegen Schäden und Verletzungen; im Zweifel klären Sie strengere Airline-Bedingungen. Für entsprechend verletzungsfähige Pumpen zeigt der Schweizer Zusatzbereich diese Verpackungsbedingung. Eine Einstufung nach der Bauart ist wichtiger als die Bezeichnung „Fahrradpumpe“.
Falten Sie den Schlauch, schützen Sie den Ventilkopf und messen Sie die fertig gepackte Pumpe. Die Größen- und Gewichtsgrenzen Ihrer gebuchten Airline gelten auch für Zubehör am Gehäuse. Auch für das Aufgabegepäck ersetzt eine Verbotsliste keine ausdrücklich festgestellte Freigabe des konkreten Modells.
Elektrische Pumpe und Batterien
Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen. Das gilt für eingebaute, entnommene und zusätzliche Lithiumbatterien.
Lesen Sie Batterietyp, Spannung und Kapazität am Gerät oder in der Anleitung ab und bewahren Sie die Angaben auf. Eine elektrische Fahrradpumpe ist kein E-Bike. Lassen Sie Lufthansa bestätigen, dass Ihr Modell unter die Regeln für tragbare Elektronikgeräte fällt. Bei einem anderen ausführenden Airline prüfen Sie dessen Regeln.
Für ein von Lufthansa als persönliches Elektronikgerät eingeordnetes Modell gelten bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie die Bedingungen der unten genannten Betreiberbereiche. Insgesamt sind höchstens 15 Batteriegeräte pro Person vorgesehen. Schützen Sie die Pumpe vor Schäden und versehentlichem Start. Im Aufgabegepäck muss sie vollständig ausgeschaltet, gepolstert und getrennt von leicht entzündlichen Artikeln liegen; automatische Startfunktionen müssen deaktiviert sein. Dort sind höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone pro Person vorgesehen. Die Kabine wird empfohlen.
Ein als solches Elektronikgerät bestätigtes Modell mit Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis höchstens 160 Wh benötigt vorherige Lufthansa-Genehmigung. Die allgemeinen PED-Bedingungen gelten weiter. Die gesonderte Regel für Foto- und Videogeräte wird nicht auf eine Pumpe übertragen. Größere Batterien oder besondere Kompressoren lassen Sie anhand des Datenblatts beurteilen.
Entnommene oder zusätzliche Lithiumbatterien gehören bei Lufthansa in die Kabine. Bis 100 Wh Lithium-Ionen oder 2 g Lithium-Metall je Batterie sind höchstens 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person vorgesehen, alle Batterietypen und Powerbanks mitgezählt. Isolieren Sie jeden Anschluss einzeln, etwa in Originalverpackung, mit abgeklebten Polen oder separatem Schutzbeutel. Über 100 bis höchstens 160 Wh Lithium-Ionen sind vorherige Genehmigung und höchstens zwei größere Ersatzbatterien erforderlich; die Gesamtgrenze bleibt bestehen. Lose Batterien an Bord nicht aufladen. Powerbanks haben eigene Regeln. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Geräte und Batterien sind bei Lufthansa verboten.
CO₂-Inflator und Kartuschen
Lufthansa erlaubt kleine Kartuschen in Hand- und Aufgabegepäck unter eigenen Bedingungen. Sie benötigen die vorherige Transportgenehmigung und melden die Kartuschen bei der Buchung über das Service Center an. Zulässig ist nur ungiftiges, nicht entzündbares Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr. Höchstens vier Kartuschen pro Person sind vorgesehen, jede mit höchstens 50 ml Wasserkapazität. Bei CO₂ entspricht diese Größe einer 28-g-Kartusche. Prüfen Sie die Produktkennzeichnung; die Wasserkapazität ist das Volumen des Behälters, nicht die Gasmenge.
Packen Sie Kartuschen oder Zylinder so, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden können. Die Lufthansa-Regel ist eine Gefahrgut- und Airline-Regel, keine allgemeine Sicherheitsfreigabe für DE/AT/CH. Andere Betreiber müssen die Mitnahme selbst bestätigen. Die Sonderregel für eine Rettungsweste wird nicht als Regel für den Reifeninflator verwendet. Für einen angeblich leeren Zylinder lassen Sie Restdruck und Nachweis der Entleerung gesondert beurteilen.
Ventile, Adapter und das ganze Reparaturset
Prüfen Sie vor der Reise, ob die Pumpe zum Ventil Ihres Fahrrads passt. Probieren Sie einen benötigten Adapter vorher aus und legen Sie ihn in ein beschriftetes Fach. Kleine Aufsätze gehen zwischen Werkzeugen leicht verloren. Bei einem abnehmbaren Schlauch beachten Sie die Aufbewahrungshinweise des Herstellers.
Prüfen Sie die ganze Fahrradtasche samt Reifenhebern, Werkzeugen, Kleber, Dichtmittel und Kartuschen. Klingen, Flüssigkeiten und Batterien haben eigene Regeln. Eine Fahrradbereifung oder ein Luftballon kann mit Luft aus der Pumpe gefüllt werden; dadurch erhält ein Gasbehälter keine Freigabe. Auch ein Luftbett mit eingebauter Pumpe und das Fahrrad selbst benötigen eine eigene Prüfung. Für das Fahrrad können Größe und Buchung als Sportgepäck entscheidend sein.
Wenn Sie am Ziel ein Fahrrad mieten, fragen Sie nach einer Pumpe für dessen Ventile und Reifen. Messen Sie das Gepäck mit allen Teilen, die am Pumpenkörper bleiben. Zählen Sie nach Gebrauch Adapter und abnehmbare Teile. Entfernen Sie vor der Rückreise geliehene Zubehörteile und prüfen Sie vor Ort gekaufte Reparaturprodukte erneut. Auch die Regeln des Rückflughafens und der tatsächlich ausführenden Airline müssen zu Ihrem Set passen.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Die Bundespolizei erläutert die Sicherheitsverbote für Deutschland; BMI stellt für Österreich getrennte Listen für Kabine und Aufgabegepäck bereit. BAZL beschreibt für die Schweiz Gegenstände, die erhebliche Schäden verursachen können. Aus diesen Listen folgt keine pauschale Pumpenfreigabe. Die Länderbereiche unten bleiben deshalb für die gewöhnliche Handpumpe offen. Die zusätzlichen Lufthansa-Bereiche zeigen nur die bezeichneten Batterie- oder Gasbedingungen. Sie ersetzen weder die Sicherheitsentscheidung noch Gepäckmaße oder Zollprüfung.
Quellen
Bundespolizei: verbotene Gegenstände, BMI: Flugsicherheitswesen, BAZL: Passagiergepäck, Lufthansa: gefährliche Gegenstände und Lufthansa: Geräte und Batterien. Relevante Abschnitte geprüft am 03.10.2026. Die Modellentscheidung bleibt bei Sicherheitskontrolle und Airline.
Packen Sie das Pumpenset
Sehen Sie sich Ventil und Adapter an. Falten Sie den Schlauch, schützen Sie den Kopf und messen Sie den fertigen Packumfang.
Notieren Sie bei einer elektrischen Pumpe Batterietyp und Kapazität. Schützen Sie Schalter und Anschlüsse; entnommene Lithiumbatterien separat für die Kabine packen.
Holen Sie für kleine CO₂-Kartuschen die erforderliche Freigabe der Airline ein. Prüfen Sie Gasart, Stückzahl, Wasserkapazität und Aktivierungsschutz. Bewerten Sie Werkzeug, Reifenheber, Kleber und Dichtmittel separat und prüfen Sie neue Produkte vor dem Rückflug.
Häufige Fragen
Ist eine lange Standpumpe im Handgepäck erlaubt?
Für die gewöhnliche Pumpe ist keine pauschale Freigabe festgestellt. Kann das massive Modell als Schlaggegenstand schwere Verletzungen verursachen, ist es in der Kabine verboten. Klären Sie Bauart und Maße vorab.
Darf ich vier CO₂-Kartuschen einpacken?
Bei Lufthansa nur mit vorheriger Genehmigung: höchstens vier pro Person, je höchstens 50 ml Wasserkapazität, Gas der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr und Schutz gegen Aktivierung. Sicherheitskontrolle und andere Airlines prüfen Sie zusätzlich.
Wohin kommt der herausgenommene Lithiumakku?
Bei Lufthansa in die Kabine, mit einzeln isolierten Anschlüssen. Über 100 bis 160 Wh sind vorherige Genehmigung und höchstens zwei größere Ersatzakkus vorgesehen. Powerbanks prüfen Sie separat.
Was muss ich bei einem Mietrad beachten?
Fragen Sie vorab nach einer passenden Pumpe. Testen Sie benötigte Adapter, bewahren Sie kleine Teile beschriftet auf und zählen Sie diese vor der Rückreise.