ELEKTRISCHE PFLEGEGERÄTE
Darf ein Elektrorasierer ins Flugzeug?
Ja, Lufthansa, Austrian und SWISS erlauben vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch in beiden Gepäckarten. Bei eingebautem Li-Ionen-Akku gelten bis 100 Wh je Gerät und weitere Bedingungen. In der Kabine ist das Gerät besser aufgehoben. Für den Koffer müssen Sie es vollständig ausschalten und schützen. Ersatzakkus, lose Klingen und Reinigungsflüssigkeiten prüfen Sie getrennt.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Ein vollständiger Rasierer mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh kann mitreisen, geschützt vor Schäden und Einschalten. Die Länderabschnitte zeigen die Gefahrgutgrundlage; Airline-Grenzen kommen hinzu.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Lufthansa, Austrian und SWISS verlangen vollständiges Ausschalten und gepolstertes, getrenntes Verpacken ohne leicht brennbare Stoffe. Zählen Sie alle Geräte für die gemeinsamen Grenzen. Lose Lithium-Ersatzakkus bleiben in der Kabine.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
Eine Suche nach 100 Wh kann auch über 100 bis 160 Wh finden. Vergleichen Sie deshalb den Grenzwert mit Ihrer Batterie.
38 passende Kombinationen · 11 Antworten
Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten · Nicht geklärt · Erlaubt
Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich · Verboten · Nicht geklärt
Mit Bedingungen · Nicht geklärt · Genehmigung erforderlich · Verboten
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Flüge und Quellen
Deutschland: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland · Lufthansa: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich · Lufthansa: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz · Lufthansa: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland · Austrian Airlines: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich · Austrian Airlines: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
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Schweiz · Austrian Airlines: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland · SWISS: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
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- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Österreich · SWISS: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Schweiz · SWISS: eingebauter Li-Ionen-Akku bis 100 Wh
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Im Aufgabegepäck bei mehr als 2,7 Wh je Gerät vollständig ausschalten, auch automatische Startfunktionen. Bis einschließlich 2,7 Wh entfällt diese Pflicht in der ICAO-Grundlage; Schutz vor Beschädigung und Aktivierung bleibt nötig.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Bei diesem Betreiber höchstens 100 Wh je Gerät und insgesamt 15 Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen.
- Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, auch Weck- und Startfunktionen. Einzeln polstern und nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen verpacken.
- Schützen Sie den Rasierer vor Schäden und Einschalten. Verpacken Sie mehrere Geräte voneinander getrennt.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen.
- Nur vollständige Elektrorasierer für den persönlichen Gebrauch mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Lose Klingen, Ersatzakkus, Ladeetuis und Reinigungsflüssigkeiten sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; die Batterie muss UN 38.3 entsprechen.
- Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien je Person in allen Gepäckarten zusammen; mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten.
Quellen
Deutschland · Lufthansa: NiMH oder trockene Alkali-Batterie · gleiche Bedingungen für 9 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Lufthansa: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Lufthansa: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Austrian Airlines: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · Austrian Airlines: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
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- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · SWISS: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · SWISS: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · SWISS: NiMH oder trockene Alkali-Batterie
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
- Nur Elektrorasierer mit NiMH-Akku oder gewöhnlichen trockenen Alkali-Batterien für persönlichen Gebrauch. Lithium- und Flüssigbatterien sind nicht enthalten.
- Im Aufgabegepäck vollständig ausschalten, automatische Startfunktionen deaktivieren, vor Einschalten schützen, polstern und getrennt von anderen Geräten verpacken.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland: Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Genehmigung erforderlich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Flüge und Quellen
Deutschland: Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Österreich: Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Schweiz: Li-Ionen-Akku über 100 bis 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur vollständiger persönlicher Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 100 bis einschließlich 160 Wh.
- Mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh je eingebauter Lithium-Ionen-Batterie; UN 38.3 erforderlich.
- Vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten schützen; im Aufgabegepäck vollständig ausschalten.
Quellen
Deutschland: Li-Ionen-Akku über 160 Wh, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Flüge und Quellen
Deutschland: Li-Ionen-Akku über 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Österreich: Li-Ionen-Akku über 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Schweiz: Li-Ionen-Akku über 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
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- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Elektrorasierer mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.
Quellen
Deutschland: loser Li-Ionen-Ersatzakku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Flüge und Quellen
Deutschland: loser Li-Ionen-Ersatzakku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Am Körper
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Österreich: loser Li-Ionen-Ersatzakku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Gefahrgut: Verboten
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Am Körper
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Schweiz: loser Li-Ionen-Ersatzakku bis 100 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
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- Gefahrgut: Verboten
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Am Körper
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- Gefahrgut: Bedingt
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche Geräte; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie; höchstens 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt, mehr nur mit Betreiberzustimmung nach IATA.
- Kontakte jeder Batterie einzeln gegen Kurzschluss isolieren und die Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Deutschland: loser Li-Ionen-Ersatzakku über 100 bis 160 Wh, Gefahrgutgrundlage · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Flüge und Quellen
Deutschland: loser Li-Ionen-Ersatzakku über 100 bis 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Österreich: loser Li-Ionen-Ersatzakku über 100 bis 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Schweiz: loser Li-Ionen-Ersatzakku über 100 bis 160 Wh, Gefahrgutgrundlage
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Vorherige Transportgenehmigung des ausführenden Betreibers erforderlich.
- Nur lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien über 100 bis einschließlich 160 Wh; Powerbanks sind nicht enthalten.
- Über 100 bis einschließlich 160 Wh je Ersatzbatterie; höchstens zwei solche Ersatzbatterien je Person insgesamt.
- Kontakte jeder Batterie einzeln isolieren und Batterie vor Beschädigung schützen.
Quellen
Deutschland: lose Rasierklingen, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht positiv belegt · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur lose Rasierklingen. Vollständig montierte Elektrorasierer und andere Scherköpfe werden separat beurteilt.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur lose Rasierklingen. Vollständig montierte Elektrorasierer und andere Scherköpfe werden separat beurteilt.
Flüge und Quellen
Deutschland: lose Rasierklingen, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht positiv belegt
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur lose Rasierklingen. Vollständig montierte Elektrorasierer und andere Scherköpfe werden separat beurteilt.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur lose Rasierklingen. Vollständig montierte Elektrorasierer und andere Scherköpfe werden separat beurteilt.
Quellen
Österreich: lose Rasierklingen, Sicherheitskontrolle; Aufgabegepäck nicht positiv belegt
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur lose Rasierklingen. Vollständig montierte Elektrorasierer und andere Scherköpfe werden separat beurteilt.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur lose Rasierklingen. Vollständig montierte Elektrorasierer und andere Scherköpfe werden separat beurteilt.
Quellen
Schweiz: lose Rasierklingen über 6 cm, SicherheitskontrolleHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur lose Rasierklingen mit einer Klingenlänge über 6 cm.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur lose Rasierklingen mit einer Klingenlänge über 6 cm.
- Scharfe Gegenstände im Aufgabegepäck so verpacken, dass Verletzungen und Beschädigungen ausgeschlossen werden.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz: lose Rasierklingen über 6 cm, Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Verboten
- Nur lose Rasierklingen mit einer Klingenlänge über 6 cm.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur lose Rasierklingen mit einer Klingenlänge über 6 cm.
- Scharfe Gegenstände im Aufgabegepäck so verpacken, dass Verletzungen und Beschädigungen ausgeschlossen werden.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Schweiz: lose Rasierklingen bis 6 cm, Kabine ungeklärt, SicherheitskontrolleHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur lose Rasierklingen bis einschließlich 6 cm. BAZL nennt Rasierklingen in einem Absatz über längere Klingen; die Kabinenantwort für kurze lose Klingen bleibt ungeklärt.
- Scharfe Gegenstände im Aufgabegepäck so verpacken, dass Verletzungen und Beschädigungen ausgeschlossen werden.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz: lose Rasierklingen bis 6 cm, Kabine ungeklärt, Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Nur lose Rasierklingen bis einschließlich 6 cm. BAZL nennt Rasierklingen in einem Absatz über längere Klingen; die Kabinenantwort für kurze lose Klingen bleibt ungeklärt.
- Scharfe Gegenstände im Aufgabegepäck so verpacken, dass Verletzungen und Beschädigungen ausgeschlossen werden.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Wien VIE: reine Netzrasierer, Sicherheitskontrolle HandgepäckHandgepäck: ErlaubtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur vollständiger gewöhnlicher Elektrorasierer ohne Batterie und ohne lose Rasierklingen, zugeordnet zu erlaubten elektronischen Haushaltsgeräten. Sicherheitskontrolle Wien VIE; keine allgemeine DACH-, Betreiber- oder Zollfreigabe.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE: reine Netzrasierer, Sicherheitskontrolle Handgepäck
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Nur vollständiger gewöhnlicher Elektrorasierer ohne Batterie und ohne lose Rasierklingen, zugeordnet zu erlaubten elektronischen Haushaltsgeräten. Sicherheitskontrolle Wien VIE; keine allgemeine DACH-, Betreiber- oder Zollfreigabe.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Welche Stromversorgung hat Ihr Rasierer?
Lesen Sie die genaue Modellnummer ab. Ein Rasierer mit Kabel kann trotzdem einen Akku besitzen. Die Aufschrift des Ladegeräts beschreibt seine Ausgangsspannung und liefert nicht automatisch die Energie des Akkus. Für eine Lithium-Ionen-Batterie berechnen Sie Wh aus Akkuspannung in V mal Kapazität in Ah. Bei mAh teilen Sie zusätzlich durch 1000. Nutzen Sie die Werte der Batterie.
Ein Modell mit NiMH-Akku oder trockenen Alkali-Batterien fällt bei Lufthansa, Austrian und SWISS unter die gesonderte Kategorie ohne Lithium. Es kann in beiden Gepäckarten mitreisen. Für den Koffer gelten vollständiges Ausschalten, Schutz vor Einschalten, Polsterung und getrenntes Verpacken. Die Li-Ionen-Grenze von 100 Wh wird nicht auf NiMH übertragen.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Die Länderabschnitte dieser Seite zeigen die Gefahrgutgrundlage für ein persönliches Gerät mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh je Batterie. Sie umfasst höchstens 15 tragbare Lithiumgeräte je Person über alle Gepäckarten zusammen; mehr erfordert Zustimmung der Airline nach IATA. Die Batterie muss UN 38.3 entsprechen. Halten Sie das Gerät vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten geschützt.
Für Deutschland ergänzen wir ICAO und IATA durch die Hinweise der EASA. In Österreich verweist Austro Control auf ICAO und IATA; die dort verlinkte Tabelle von 2025 verwenden wir nicht als aktuelle 2026-Grundlage. Für die Schweiz bestätigt BAZL die Mitnahme von Geräten mit eingebauten Batterien bis 100 Wh. Landes-, Flughafen- und Betreiberbestimmungen können zusätzliche Bedingungen vorgeben.
Die ICAO-Grundlage kennt für Geräte bis einschließlich 2,7 Wh eine Ausnahme vom vollständigen Ausschalten im Aufgabegepäck. Bei mehr als 2,7 Wh muss das Gerät ganz aus sein, einschließlich automatischer Startfunktionen. Lufthansa, Austrian und SWISS verlangen vollständiges Ausschalten auch bei kleinen Akkus.
Diese Länderantworten betreffen Gefahrgut. Sie ersetzen keine Sicherheitskontrolle oder Zollprüfung. Die Verbotslisten der Bundespolizei, des österreichischen BMI und des BAZL liefern keine ausdrückliche allgemeine Freigabe jedes Elektrorasierers. Wir leiten eine solche Freigabe daher nicht allein aus seiner fehlenden Nennung ab.
Was verlangen Lufthansa, Austrian und SWISS?
Alle drei geprüften Airlines nennen elektrische Rasierer ausdrücklich. Für den hier bewerteten Li-Ionen-Rasierer gilt bei ihnen höchstens 100 Wh je Gerät. Die Grenze von 15 umfasst alle Geräte mit Batterien je Person in allen Gepäckarten zusammen. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind verboten.
Im Aufgabegepäck dürfen höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone je Person insgesamt mitreisen. Schalten Sie den Rasierer vollständig aus, deaktivieren Sie automatische Startfunktionen und polstern Sie ihn. Verpacken Sie mehrere Geräte getrennt voneinander. Legen Sie sie nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen wie Parfüm oder Sprays. Ein Standby-Modus genügt hier nicht.
Prüfen Sie die ausführende Airline Ihres Flugs. Diese drei eigenen Betreiberprüfungen bestätigen keine identische Regel für jede andere Fluggesellschaft und sind keine drei unabhängigen Belege eines allgemeinen DACH-Gesetzes.
Größere Akkus und lose Ersatzbatterien
Bei eingebauten Li-Ionen-Batterien über 100 bis einschließlich 160 Wh verlangt die Gefahrgutgrundlage eine vorherige Zustimmung der Airline. Auch die drei geprüften Airlines weisen auf diese Genehmigung hin. Lassen Sie den konkreten Rasierer und seine Gepäckart bestätigen. Über 160 Wh ist das Gerät im Passagiergepäck verboten.
Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien bis 100 Wh gehören ausschließlich in die Kabine, auch wenn die Tasche später am Gate aufgegeben wird. Isolieren Sie die Kontakte jeder Batterie und schützen Sie sie vor Beschädigung. Nach IATA beträgt die Grenze 20 Ersatzbatterien je Person insgesamt; mehr benötigt Zustimmung. Die drei geprüften Airlines zählen für ihre Grenze alle Ersatzbatterietypen einschließlich Powerbanks zusammen. Für Ersatzbatterien über 100 bis 160 Wh gelten höchstens zwei Stück je Person und vorherige Zustimmung. Powerbanks haben eigene Regeln und sind kein Teil der Freigabe des Rasierers.
Netzrasierer, Scherkopf und Zubehör
Für einen reinen Netzrasierer ohne Batterie entfällt die Wh-Prüfung. In Wien VIE erlaubt die Sicherheitstabelle elektronische Haushaltsgeräte im Handgepäck. Wir ordnen einen gewöhnlichen vollständigen Netzrasierer dieser positiven Kategorie zu. Das ist eine begründete Ableitung für Wien, keine namentliche Nennung des Rasierers und keine Freigabe aller DACH-Flughäfen.
Setzen Sie die Schutzkappe auf den montierten Scherkopf. Lose Rasierklingen sind in Deutschland und Österreich im Handgepäck und am Körper in Sicherheitsbereichen verboten. Die Schweizer BAZL-Seite nennt Rasierklingen in einem Abschnitt über Klingen länger als 6 cm; kürzere lose Klingen werden dort nicht eindeutig beurteilt. Klären Sie diese bei Ihrer Abflugkontrolle. Bewahren Sie lose Klingen als Packempfehlung in einer festen Schutzhülle für den Koffer auf. BAZL erlaubt scharfe Gegenstände im Aufgabegepäck mit Schutz gegen Verletzung und Beschädigung. Die Freigabe eines vollständigen Rasierers umfasst diese Teile nicht. Nicht jeder austauschbare Scherkopf ist eine lose Rasierklinge. Identifizieren Sie das konkrete Ersatzteil anhand seiner Produktangaben.
Ein Ladeetui mit eigener Batterie benötigt eine eigene Bewertung. Die Angaben des Rasierers beschreiben den Akku im Etui nicht. Eine einfache Schutzhülle hat keine zusätzliche Energiequelle. Auch ein Reinigungsbehälter wird getrennt beurteilt: Seine Flüssigkeit kann andere Grenzen oder Verbote auslösen. Nehmen Sie nur benötigte Teile mit und lassen Sie ungeklärte Flüssigkeiten zu Hause.
Quellen und Prüfstand
Geprüft am 03.10.2026. Die Regeln gelten im jeweils benannten Bereich; unbekannte Airline und lokale Kontrollen sind damit nicht pauschal freigegeben.
- Lufthansa: Elektronische Geräte und Batterien
- Austrian Airlines: Elektronische Geräte und Batterien
- SWISS: Elektronische Geräte und Batterien
- ICAO: Technical Instructions 2025/2026, Addendum No. 1
- IATA: DGR 67: Tabelle 2.3.A
- IATA: Passengers Travelling with Lithium Batteries
- Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Batterien
- EASA: Gefährliche Güter beim Fliegen
- Austro Control: Passagierinformation Gefahrgut
- Flughafen Wien / VIAS: Verbotene Gegenstände
- Bundespolizei: Verbotene Gegenstände
- Bundesministerium für Inneres: Verbotene Gegenstände für Fluggäste und Handgepäck
- Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Waffen und spitzige Gegenstände
So packen Sie den Rasierer
Lesen Sie den Batterietyp und die Wh-Angabe am Akku oder in der Anleitung ab. Zählen Sie Ihre übrigen Geräte mit.
Setzen Sie die Schutzkappe auf und verhindern Sie Druck auf den Einschaltknopf. Rollen Sie das Kabel locker auf.
Schalten Sie das Gerät für den Koffer vollständig aus und polstern Sie es getrennt. Lose Lithium-Ersatzakkus bleiben mit isolierten Kontakten in der Kabine.
Häufige Fragen
Darf der Elektrorasierer ins Handgepäck?
Bei Lufthansa, Austrian und SWISS ja, für den persönlichen Gebrauch und mit eingebautem Li-Ionen-Akku bis 100 Wh unter den beschriebenen Schutz- und Gerätegrenzen. Lose Klingen und Ersatzakkus werden getrennt bewertet.
Muss ich den Akku aus dem Rasierer nehmen?
Ein zulässiger eingebauter Akku kann im geschützten Gerät bleiben. Ein herausgenommener Lithiumakku wird zur losen Batterie und gehört in die Kabine. Isolieren Sie seine Kontakte einzeln.
Was gilt für NiMH und Netzrasierer?
NiMH und trockene Alkali-Batterien haben bei den drei genannten Airlines eine eigene Gerätekategorie. Die Li-Ionen-Wh-Grenze gilt dafür nicht. Für reine Netzrasierer dokumentieren wir die Sicherheitsfreigabe in Wien VIE, ohne sie auf alle DACH-Kontrollen zu übertragen.
Kann die Reinigungsstation mitreisen?
Prüfen Sie den Rasierer, die Station und den gefüllten Reinigungsbehälter getrennt. Die Freigabe des Rasierers umfasst keine Reinigungsflüssigkeit. Prüfen Sie Etikett und Airline-Regeln; lassen Sie ungeklärte Flüssigkeiten zu Hause.
Was mache ich, wenn die Tasche am Gate aufgegeben wird?
Nehmen Sie lose Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks heraus und behalten Sie sie in der Kabine. IATA empfiehlt auch, Lithiumgeräte aus einer am Gate aufgegebenen Tasche zu nehmen. Besprechen Sie das mit dem Personal.
Prüfdatum der Quellen
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Passagierinformation Gefahrgut:
- Batterien:
- Waffen und spitzige Gegenstände:
- Verbotene Gegenstände für Fluggäste und Handgepäck:
- Verbotene Gegenstände:
- Gefährliche Güter beim Fliegen:
- Passengers Travelling with Lithium Batteries:
- DGR 67: Tabelle 2.3.A:
- Technical Instructions 2025/2026, Addendum No. 1:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Verbotene Gegenstände: