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Elektronik im Fluggepäck

Stellen Sie vor dem Packen fest, ob jedes Gerät eine eingesetzte, herausgenommene oder gar keine Batterie hat. Lesen Sie die Kennzeichnung des tatsächlichen Akkus. Die Bezeichnung „Ladegerät“ kann einen Netzadapter oder einen Energiespeicher meinen; daraus ergibt sich noch keine passende Gepäckregel.

Telefon mit getrennten Batterie- und Ladezubehör-Symbolen; jedes Teil braucht eine eigene Prüfung.

Gerät, Batterie und Gepäckstück unterscheiden

Notieren Sie Modell, Batterietyp und Leistungsangabe. Für Lithium-Ionen-Akkus wird die Energie in Wattstunden angegeben; bei Lithium-Metall-Zellen zählt der Lithiumgehalt in Gramm. Für eine Umrechnung aus mAh brauchen Sie die zur Batterie gehörende Spannung: Wh = mAh × V ÷ 1000. Eine Spannungsangabe am USB-Ausgang allein reicht nicht, um eine unbekannte Zelle zu beurteilen. Fragen Sie bei fehlenden Angaben nach dem Datenblatt. Das BAZL veröffentlicht die Umrechnung und weist auf mögliche strengere Carrierbedingungen hin. Quelle: BAZL

Was liegt vor Ihnen?Was Sie getrennt prüfen
Telefon, Computer oder Kamera mit eingesetztem AkkuBatterietyp, Energie beziehungsweise Lithiumgehalt sowie Bedingungen für Kabine und Aufgabegepäck.
Herausgenommener Lithium-ErsatzakkuKabinentransport, einzeln geschützte Kontakte, Zahl der Akkus und erforderliche Genehmigung.
Powerbank oder Ladeetui mit eigener BatterieEigene Produktkategorie einschließlich Transport, Verstauen und Verwendung an Bord.
Netzadapter, USB-Kabel oder gewöhnlicher Verlängerungsleiter ohne BatterieKein Energiespeicher; Maße, Zustand und weitere Bauteile trotzdem prüfen.
Tracker im KofferBatterie, Funkart und spezielle Bedingungen für aktiven Betrieb im Aufgabegepäck.

Elektronik mit eingesetzter Batterie

Die EASA empfiehlt, tragbare Elektronik wie Telefon, Laptop und Kamera in der Kabine mitzunehmen. Bei zulässiger Mitnahme im Aufgabegepäck muss das Gerät vollständig ausgeschaltet und gegen versehentliches Einschalten geschützt sein. Schlafmodus oder Standby ersetzen das Ausschalten nicht. Ein aufgeblähter, beschädigter oder sicherheitsbedingt zurückgerufener Akku gehört nicht einfach in einen besser gepolsterten Koffer. Klären Sie solche Geräte vor der Reise; melden Sie Hitze oder Rauch unterwegs sofort dem Personal. Quelle: EASA

Bei Lufthansa sind gewöhnliche tragbare Lithium-Geräte bis 100 Wh beziehungsweise 2 g Lithiumgehalt unter den veröffentlichten Bedingungen auch im Aufgabegepäck zulässig, die Kabine wird empfohlen. Über 100 bis höchstens 160 Wh ist eine Genehmigung erforderlich. Für Foto- und Videogeräte in dieser größeren Kategorie nennt die Tabelle Kabinentransport und schließt Aufgabegepäck aus. Lesen Sie die für Ihr Gerät geltende Zeile; übertragen Sie die Antwort nicht von einem kleinen Telefon auf einen großen Projektorakku. Quelle: Lufthansa

Lithium-Metall-Batterien, Nickel-Metallhydrid-Akkus und Alkali-Zellen sind unterschiedliche Batterietypen. Eine Wh-Antwort für Lithium-Ionen-Akkus gibt nicht alle Bedingungen für andere Chemien wieder. Lassen Sie unbekannte Modelle und ungewöhnliche Batterien von der ausführenden Airline beurteilen. Auch eine medizinische Versorgung oder Mobilitätshilfe braucht ihre eigene Prüfung. Für gewöhnliche Lithium-Batterien über 160 Wh beschreibt das BAZL ein Verbot im Passagiergepäck.

Powerbanks, Ladeetuis und lose Akkus

Lithium-Ersatzakkus und Powerbanks gehören in die Kabine. Sichern Sie jeden Akku einzeln gegen Kurzschluss, etwa in seiner passenden Originalverpackung oder einer eigenen Schutzhülle mit geschützten Kontakten. Diese BAZL-Regel gilt weiterhin, wenn die übrige Tasche am Gate in den Frachtraum übernommen werden soll: Nehmen Sie die betreffenden Teile vorher heraus.

Ein Ladeetui mit eigener Batterie muss als solches beurteilt werden. Ein reiner Netzadapter ohne Batterie speichert dagegen keine Energie. Erfassen Sie bei einem Projektor auch eine getrennte Batterie-Basis und bei Kopfhörern das Ladeetui; die Haupteinheit und ihr Zubehör können verschiedenen Regeln unterliegen.

Austrian veröffentlicht derzeit höchstens zwei Powerbanks pro Person, ein Verbot des Ladens und der Verwendung an Bord mit einer besonderen Ausnahme für zugelassene medizinische Geräte sowie ein Verbot der Ablage im Gepäckfach über den Sitzen. Die genannten Ablageorte umfassen unter anderem den Platz unter dem Sitz und die Sitztasche. Für Powerbanks über 100 Wh lassen Sie die Annahme Ihres konkreten Modells vorher bestätigen. Die Grenzwerte eines Kameraakkus ergeben keine allgemeine Powerbankfreigabe. Quelle: Austrian

Ein Gerät am Körper befindet sich weiterhin in der Kabine. Das Verstauen in einer Jackentasche ersetzt weder die Prüfung der Batterie noch eine erforderliche Genehmigung. Mitnahme und Verwendung während des Fluges sind getrennte Fragen; beachten Sie die Anweisungen der Crew und die Funkbedingungen der Airline.

Größere Geräte und ungewöhnliche Konstruktionen

Bei Spielkonsole, VR-Brille, Projektor oder Drohne prüfen Sie jede vorhandene Batterie einschließlich Zubehör. Messen Sie den fertig gepackten Koffer. Eine grundsätzliche Beförderungsmöglichkeit sagt nichts darüber aus, ob er in das gebuchte Kabinenmaß oder die Stückzahl passt. Eine elektrische Insektenklatsche braucht zusätzlich zur Batterie eine Bewertung ihrer tatsächlichen Konstruktion; hier liegt keine Zusage für ein bestimmtes Modell vor.

Aktiver Gepäcktracker

Lufthansa beschreibt eine spezielle Ausnahme für Tracker bis 2,7 Wh bei Lithium-Ionen-Akkus beziehungsweise 0,3 g Lithiumgehalt bei Lithium-Metall-Zellen. Zulässige energiesparende Funkarten umfassen Bluetooth, UWB, WLAN oder RFID. Unter den genannten Bedingungen kann das Gerät eingeschaltet im Gepäck bleiben und muss gegen Beschädigung geschützt sein. Größere GPS-Tracker werden anders behandelt. Prüfen Sie das tatsächliche Modell und Ihre ausführende Airline. Eine lose Ersatz-Knopfzelle bleibt eine getrennt zu prüfende Lithium-Ersatzbatterie. Quelle: Lufthansa

Für die erste Nutzung und ohne Internet packen

Laden Sie Dokumente, eine Karte der Unterkunftsumgebung und benötigte Dateien vor der Abreise herunter. Öffnen Sie sie im Offline-Modus. Eine gespeicherte Datei hilft nur, wenn die App ohne Anmeldung oder Verbindung darauf zugreifen kann. Das ist auch nach der Landung nützlich, falls die Einrichtung des Internetzugangs länger dauert.

Sichern Sie Fotos und Arbeitsmaterial und notieren Sie den Platz von Speicherkarte, Adapter und Datenkabel. Bei geliehenem Gerät testen Sie das benötigte Programm mit dem vorgesehenen Konto, ohne dass der Eigentümer daneben sitzen muss. Der Startbildschirm bestätigt die Arbeitsfähigkeit nicht.

Halten Sie Telefon und Kopfhörer für die erste Nutzung erreichbar; verpacken Sie Konsole oder Projektor für den Einsatz in der Unterkunft getrennt. Bündeln Sie Kabel so, dass ein einzelnes Kabel herausgenommen werden kann. Zählen Sie nach jeder Kontrolle Geräte und kleine Adapter. Ein Foto des vollständigen Sets hilft beim erneuten Packen und vor dem Verlassen des Hotels.