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REISEKOSMETIK

Darf Deodorant ins Flugzeug?

Ja, gewöhnlichen Deodorant können Sie mitnehmen. Ein trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel; Gel- und Cremesticks zählen dazu. Bei konventioneller Kontrolle müssen Roll-on, Gel und Spray in Behälter bis 100 ml und in den Flüssigkeitsbeutel. Für kosmetische Sprays gelten zusätzlich Mengenlimits und eine geschützte Sprühdüse.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Konventionelle Kontrolle in DE, AT und CH: Roll-on, Gel und Spray bis 100 ml je Behälter im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. Ein trockener, fester Stift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. München (alle Sicherheitskontrollstellen seit dem 18. September 2026) und Wien zentrale CT haben eigene Verfahren.

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen

Gewöhnliche Kosmetik ist zulässig, wenn die Transportbedingungen erfüllt sind. Lufthansa, Austrian und SWISS sowie BAZL für CH nennen 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und zusammen 2 kg oder 2 l pro Person. Aerosolventile sichern.

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Sehen Sie sich Konsistenz, Behältergröße und Verschluss an.
Infografik
Deodorant: MUC alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 bis 2 l je Behälter; nationale, Betreiber- und Einfuhrbedingungen zusätzlich.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

16 passende Kombinationen · 8 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · konventionelle Kontrolle · Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · konventionelle Kontrolle · Airline zusätzlich fragen
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa · konventionelle Kontrolle · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Austrian Airlines · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · SWISS · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lufthansa · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Austrian Airlines · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · SWISS · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · konventionelle Kontrolle und BAZL-KosmetikregelnHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · konventionelle Kontrolle und BAZL-Kosmetikregeln
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lufthansa · konventionelle Kontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · Lufthansa · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Austrian Airlines · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · SWISS · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
    • Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Einzelne Behälter können zur Kontrolle geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Einzelne Behälter können zur Kontrolle geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Wien · zentrale CT-KontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Diese Regel betrifft die zentralen CT-Kontrollen in allen Terminals. Nachkontrollen sind möglich; für Anschluss- und Rückflug gilt das jeweilige Kontrollverfahren.
    • An dieser CT-Kontrolle dürfen Flüssigkeiten, Gele und Sprays in Behältern mit höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettogrenze für kosmetische Artikel und die Betreiberbedingungen bleiben zusätzlich bestehen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien · zentrale CT-Kontrolle
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Diese Regel betrifft die zentralen CT-Kontrollen in allen Terminals. Nachkontrollen sind möglich; für Anschluss- und Rückflug gilt das jeweilige Kontrollverfahren.
    • An dieser CT-Kontrolle dürfen Flüssigkeiten, Gele und Sprays in Behältern mit höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettogrenze für kosmetische Artikel und die Betreiberbedingungen bleiben zusätzlich bestehen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Einzelne Behälter können zur Kontrolle geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Einzelne Behälter können zur Kontrolle geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Wien zentrale CT · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Diese Regel betrifft die zentralen CT-Kontrollen in allen Terminals. Nachkontrollen sind möglich; für Anschluss- und Rückflug gilt das jeweilige Kontrollverfahren.
    • An dieser CT-Kontrolle dürfen Flüssigkeiten, Gele und Sprays in Behältern mit höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettogrenze für kosmetische Artikel und die Betreiberbedingungen bleiben zusätzlich bestehen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · Wien zentrale CT · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Fluggesellschaft
Austrian Airlines
Kontrollstelle
central-CT

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Ein tatsächlich trockener, fester Deostift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
    • Diese Regel betrifft die zentralen CT-Kontrollen in allen Terminals. Nachkontrollen sind möglich; für Anschluss- und Rückflug gilt das jeweilige Kontrollverfahren.
    • An dieser CT-Kontrolle dürfen Flüssigkeiten, Gele und Sprays in Behältern mit höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettogrenze für kosmetische Artikel und die Betreiberbedingungen bleiben zusätzlich bestehen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
    • Gewöhnlicher flüssiger Deodorant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
    • Nur gewöhnlicher kosmetischer Deodorant zum persönlichen Gebrauch; technische Sprays und Abwehrsprays sind nicht von dieser Antwort erfasst.
    • Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
    • Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deostift, Roll-on oder Deospray

Bei Deodorant entscheidet die Konsistenz über die Flüssigkeitskontrolle. Ein trockener, fester Stift ist kein Gel und keine Creme. Seine Einordnung außerhalb der Flüssigkeitsregel folgt aus der Definition dieser Stoffgruppe. Ein weicher Cremestick oder Gelstick fällt dagegen darunter. Eine feste Hülle allein genügt nicht.

Roll-on und Pumpspray enthalten Flüssigkeit. Ein Deospray in der Druckdose zählt als Aerosol. Bei konventioneller Kontrolle brauchen diese Formen Behälter bis 100 ml. Alle Flüssigkeiten gehören in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen, einer pro Person. Die Behältergröße auf der Verpackung zählt auch bei einer halb leeren Dose.

Deutschland, Österreich und Schweiz

AbflugKonventionelle KontrolleAufgabegepäck und Transport
DeutschlandBundespolizei: LAG bis 100 ml je Behälter im 1-l-Beutel.Die 100-ml-Kabinengrenze gilt hier nicht. Gefahrgut- und Airline-Bedingungen zusätzlich prüfen.
ÖsterreichBMI: LAG bis 100 ml je Behälter im 1-l-Beutel.Der vom BMI verlinkte Flyer verweist größere gewöhnliche Flüssigkeiten ins Aufgabegepäck. Airline-Bedingungen bleiben zusätzlich bestehen.
SchweizBAZL: LAG bis 100 ml je Behälter, ein 1-l-Beutel pro Person.BAZL erlaubt kosmetische Mittel grundsätzlich mit Mengenlimits und geschütztem Aerosolventil.

LAG steht für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Für Deutschland und Österreich bewertet die allgemeine Länderantwort hier die Sicherheitskontrolle; die vollständigen Transportbedingungen stehen in den geprüften Betreiberbereichen. Für die Schweiz liegen zusätzlich nationale BAZL-Kosmetikregeln vor. Andere Kontrollverfahren sind jeweils gesondert zu prüfen.

München: alle Kontrollen; Wien: zentrale CT-Kontrolle

Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede neue Kontrolle beim Umstieg oder Rückflug ist separat zu prüfen.

In Wien nennt die Sicherheitskontrollseite Gebinde bis 2000 ml, die im Handgepäck bleiben können. Seit dem 3. Juli 2026 sind nach der Flughafenmitteilung die zentralen Kontrollen in allen Terminals auf CT umgestellt. Diese Angaben gelten für die zentralen Kontrollen in Wien. Prüfen Sie bei Anschluss- und Rückflug das dortige Verfahren.

Die größere CT-Behältergrenze hebt die Transportlimits für Kosmetik nicht auf. Bei den unten geprüften Linien gilt weiterhin die Nettogrenze von 0,5 kg oder 0,5 l je Artikel. Deshalb genügt die Information über CT allein nicht, um eine größere Deodose einzupacken.

Mengen bei Lufthansa, Austrian und SWISS

Die drei Airlines erlauben Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck. Je erfasstem Artikel sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto zulässig. Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie den entsprechenden Sport- und Haushaltsaerosolen gilt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Zählen Sie beide Gepäckarten zusammen; mehrere Taschen verdoppeln den Grenzwert nicht.

BAZL nennt für die Schweiz dieselben Nettogrenzen. Die IATA-Tabelle 2.3.A der 67. Ausgabe von 2026 bestätigt diese Kosmetikkategorie als Branchenstandard. IATA ist eine Branchenorganisation. Die Bedingungen der tatsächlich ausführenden Airline sind auch bei Codeshare zu prüfen. Die ähnlichen Texte der drei Linien sind separate Betreiberprüfungen, keine drei unabhängigen Rechtsnachweise.

Ein gewöhnlicher kosmetischer Deospray fällt unter die Kosmetikkategorie. Die gesonderte Vorgabe für nicht entzündbare, ungiftige Sport- und Haushaltsaerosole darf nicht pauschal auf Deospray übertragen werden. Technische Sprays, Raum- und Abwehrsprays sind von dieser Antwort ausgeschlossen.

Am Körper entsteht kein zusätzlicher Mengenfreibetrag. IATA bezieht dort mitgeführte, im Handgepäck zulässige Gefahrgüter in dieselben Bedingungen ein. Eine eigene Freigabe der Airline für Deodorant am Körper wurde hier nicht bestätigt; die Daten behalten diesen Transportort deshalb getrennt.

Verschluss und Sprühventil schützen

Setzen Sie auf die Aerosoldose die Schutzkappe oder verwenden Sie eine gleichwertige Sicherung gegen unbeabsichtigtes Sprühen. Ein lose sitzender oder gebrochener Deckel schützt das Ventil nicht zuverlässig. Einen Roller schließen Sie fest; einen Stift packen Sie mit geschlossenem Deckel ein.

Legen Sie den Flüssigkeitsbeutel vor der konventionellen Kontrolle griffbereit. Nach der Kontrolle können Sie den Deodorant dort verstauen, wo Sie ihn während einer langen Umsteigezeit erreichen. Prüfen Sie vor dem Rückflug erneut den Verschluss und das Kontrollverfahren.

Quellen und Stand

Die Regeln wurden am 3. Oktober 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Undatierte Betreiberseiten haben kein hier bestätigtes eigenes Inkrafttretensdatum. Für gewöhnliche Regeln ist der nächste Review am 1. Januar 2027 vorgesehen; Betreiber- und CT-Angaben werden bis 2. November 2026 erneut geprüft.

Die Antwort betrifft gewöhnlichen Deodorant im Passagiergepäck. Einfuhrregeln des Ziellandes werden damit nicht bewertet.

Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.

Deodorant nach Konsistenz und Verpackung packen

  1. Prüfen Sie, ob der Inhalt trocken und fest, flüssig, gelartig, cremig oder ein Aerosol ist. Ein Gelstick zählt zu Flüssigkeiten.

  2. Lesen Sie die Behältergröße ab. Bei konventioneller Kontrolle packen Sie Flüssigkeiten bis 100 ml in den gemeinsamen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel.

  3. Schließen Sie den Roller fest und setzen Sie die Schutzkappe auf die Sprühdüse. Zählen Sie die erfassten Toilettenartikel aus allen Gepäckstücken zusammen.

Häufige Fragen

Zählt ein Deostick als Flüssigkeit?

Ein tatsächlich trockener, fester Stift fällt nach der Konsistenzdefinition nicht unter Flüssigkeiten, Gele oder Aerosole. Ein Gel- oder Cremestick zählt dazu. Entscheidend ist der Inhalt; bei Zweifeln entscheidet die Kontrolle.

Darf eine halb leere 150-ml-Dose ins Handgepäck?

Bei konventioneller Kontrolle gilt die Fassungsgröße des Behälters, daher reicht ein Restinhalt von 50 ml in einer 150-ml-Dose nicht. München (alle Sicherheitskontrollstellen seit dem 18. September 2026) und Wien zentrale CT erlauben größere Behälter; die Transportbedingungen für kosmetische Artikel gelten weiter.

Sind 100 ml pro Deodorant oder für alle Kosmetik zusammen erlaubt?

100 ml ist die maximale Behältergröße bei konventioneller Kontrolle. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel passen; ein Beutel pro Person.

Wie viel Deospray darf in den Koffer?

Bei Lufthansa, Austrian und SWISS sowie nach BAZL für CH sind höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je erfasstem Artikel zulässig. Zusammen mit den übrigen erfassten Toilettenartikeln gilt 2 kg oder 2 l pro Person über beide Gepäckarten zusammen. Schützen Sie die Sprühventile.

Darf ich bei einer CT-Kontrolle eine 1-l-Dose Deospray mitnehmen?

Die Sicherheitskontrolle an allen Münchner Kontrollstellen seit dem 18. September 2026 und die zentrale Kontrolle in Wien erlauben Behälter bis 2 l. Für den Transport kosmetischer Artikel bei den hier geprüften Linien und nach BAZL für CH gilt weiterhin höchstens 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel. Eine höhere Kontrollgrenze hebt diesen Grenzwert nicht auf.

Prüfdatum der Quellen