GERÄTE FÜR KLEIDUNG
Darf ein Dampfglätter ins Handgepäck?
Klären Sie Ihren Dampfglätter mit der Kontrollstelle und der ausführenden Fluggesellschaft. Eine allgemeine Freigabe für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist nicht bestätigt. Leeren Sie den Tank und nennen Sie das genaue Modell.
Handgepäck
Nicht allgemein bestätigt
Kabelgerät mit leerem Tank: Freigabe nach Abflugort und Modell klären. Wasser wird gesondert geprüft.
Aufgabegepäck
Nicht allgemein bestätigt
Auch für das Aufgabegepäck fehlt eine allgemeine Gerätefreigabe. Bei Akku-Heizgeräten gelten eigene Regeln.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
19 passende Kombinationen · 10 Antworten
Nicht geklärt · Erlaubt · Mit Bedingungen · Genehmigung erforderlich
Nicht geklärt · Verboten
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland: Kabelgerät mit leerem Tank, Freigabe offen · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: Kabelgerät mit leerem Tank, Freigabe offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland: Akku-Modell ohne bestätigte Kategorie
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: Kabelgerät mit leerem Tank, Freigabe offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: Akku-Modell ohne bestätigte Kategorie
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: Kabelgerät mit leerem Tank, Freigabe offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: Akku-Modell ohne bestätigte Kategorie
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland: Reiniger oder Entkalker, Zusammensetzung offen · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: Reiniger oder Entkalker, Zusammensetzung offen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: Reiniger oder Entkalker, Zusammensetzung offen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: Reiniger oder Entkalker, Zusammensetzung offen
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Wien VIE: Kabelgerät, Security getrennt von GefahrgutHandgepäck: Erlaubt · Nicht geklärtAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Gewöhnlicher Dampfglätter für Kleidung mit Netzkabel, leerem trockenem Tank, ohne Batterie und Gas. Andere Bauarten und Flüssigkeiten brauchen eigene Prüfung.
- Nur Sicherheitskontrolle Wien VIE: Zuordnung zur Kategorie elektronische Haushaltsgeräte ist eine Einordnung; einzelne Gegenstände können zurückgewiesen werden.
- Größe und Gewicht nach fertiger Verpackung mit der ausführenden Airline prüfen.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE: Kabelgerät, Security getrennt von Gefahrgut
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Unterschiedliche Bedingungen
- Sicherheitskontrolle: Erlaubt
- Gewöhnlicher Dampfglätter für Kleidung mit Netzkabel, leerem trockenem Tank, ohne Batterie und Gas. Andere Bauarten und Flüssigkeiten brauchen eigene Prüfung.
- Nur Sicherheitskontrolle Wien VIE: Zuordnung zur Kategorie elektronische Haushaltsgeräte ist eine Einordnung; einzelne Gegenstände können zurückgewiesen werden.
- Größe und Gewicht nach fertiger Verpackung mit der ausführenden Airline prüfen.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Sicherheitskontrolle: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
- Gefahrgut: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland: separat abgefülltes Wasser, reguläre Kontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnliches Wasser in separatem kontrollierbarem Behälter, keine Gerätefreigabe und keine Zulassung eines wasserführenden Tanks oder Reinigers.
- Reguläres Flüssigkeitsverfahren. Lokale Abweichungen sowie erneute Kontrollen beim Umsteigen und auf dem Rückflug gesondert prüfen.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter, alle Behälter in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen, höchstens ein Beutel pro Person.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland: separat abgefülltes Wasser, reguläre Kontrolle
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnliches Wasser in separatem kontrollierbarem Behälter, keine Gerätefreigabe und keine Zulassung eines wasserführenden Tanks oder Reinigers.
- Reguläres Flüssigkeitsverfahren. Lokale Abweichungen sowie erneute Kontrollen beim Umsteigen und auf dem Rückflug gesondert prüfen.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter, alle Behälter in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen, höchstens ein Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich: separat abgefülltes Wasser, reguläre Kontrolle
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnliches Wasser in separatem kontrollierbarem Behälter, keine Gerätefreigabe und keine Zulassung eines wasserführenden Tanks oder Reinigers.
- Reguläres Flüssigkeitsverfahren. Lokale Abweichungen sowie erneute Kontrollen beim Umsteigen und auf dem Rückflug gesondert prüfen.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter, alle Behälter in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen, höchstens ein Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: separat abgefülltes Wasser, reguläre Kontrolle
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnliches Wasser in separatem kontrollierbarem Behälter, keine Gerätefreigabe und keine Zulassung eines wasserführenden Tanks oder Reinigers.
- Reguläres Flüssigkeitsverfahren. Lokale Abweichungen sowie erneute Kontrollen beim Umsteigen und auf dem Rückflug gesondert prüfen.
- Höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter, alle Behälter in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen, höchstens ein Beutel pro Person.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
München MUC: Wasser, alle Kontrollstellen ab 18.09.2026Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnliches Wasser in separatem kontrollierbarem Behälter, keine Gerätefreigabe und keine Zulassung eines wasserführenden Tanks oder Reinigers.
- Gilt seit 18.09.2026 an allen Sicherheitskontrollstellen MUC. Ein älteres FAQ begrenzt den aktuellen ausdrücklich flughafenweiten Nachweis nicht auf CT-Spuren.
- Die Kontrollstelle kann Flüssigkeiten prüfen oder aus Sicherheitsgründen zurückweisen. Weitere Sicherheitskontrollen haben eigene Regeln.
- Höchstens 2 Liter Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Der Grenzwert betrifft das Behältervolumen, nicht die Restmenge.
- Mehrere Behälter mit jeweils bis zu 2 Liter Fassungsvermögen sind möglich; sie dürfen im Handgepäck bleiben.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
München MUC: Wasser, alle Kontrollstellen ab 18.09.2026
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnliches Wasser in separatem kontrollierbarem Behälter, keine Gerätefreigabe und keine Zulassung eines wasserführenden Tanks oder Reinigers.
- Gilt seit 18.09.2026 an allen Sicherheitskontrollstellen MUC. Ein älteres FAQ begrenzt den aktuellen ausdrücklich flughafenweiten Nachweis nicht auf CT-Spuren.
- Die Kontrollstelle kann Flüssigkeiten prüfen oder aus Sicherheitsgründen zurückweisen. Weitere Sicherheitskontrollen haben eigene Regeln.
- Höchstens 2 Liter Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Der Grenzwert betrifft das Behältervolumen, nicht die Restmenge.
- Mehrere Behälter mit jeweils bis zu 2 Liter Fassungsvermögen sind möglich; sie dürfen im Handgepäck bleiben.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Wien VIE: Wasser, lokale SicherheitskontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnliches Wasser in separatem kontrollierbarem Behälter, keine Gerätefreigabe und keine Zulassung eines wasserführenden Tanks oder Reinigers.
- Die Kontrollstelle kann Flüssigkeiten prüfen oder aus Sicherheitsgründen zurückweisen. Weitere Sicherheitskontrollen haben eigene Regeln.
- Höchstens 2000 ml Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Der Grenzwert betrifft das Behältervolumen, nicht die Restmenge.
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Wien VIE: Wasser, lokale Sicherheitskontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Gewöhnliches Wasser in separatem kontrollierbarem Behälter, keine Gerätefreigabe und keine Zulassung eines wasserführenden Tanks oder Reinigers.
- Die Kontrollstelle kann Flüssigkeiten prüfen oder aus Sicherheitsgründen zurückweisen. Weitere Sicherheitskontrollen haben eigene Regeln.
- Höchstens 2000 ml Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Der Grenzwert betrifft das Behältervolumen, nicht die Restmenge.
Quellen
Aufgabegepäck
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Lufthansa: nach bestätigter Akku-Heizgeräte-ZuordnungHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Die anwendbaren Batteriebedingungen bleiben zusätzlich bestehen. Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen; allgemeine PED-Limits sind keine Gerätefreigabe.
- Vor dem Transport ist die Genehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Ausgebaute Batterien separat prüfen.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch Lufthansa als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
- Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord und keine Security- oder Zollfreigabe.
- Nur für den persönlichen Gebrauch, höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; dieses Gerät zählt mit.
- Gerät ausschalten. Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder einer anderen dafür vorgesehenen Komponente isolieren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lufthansa erlaubt die zugeordnete Heizgeräte-Kategorie nur im Handgepäck mit Genehmigung, nicht im Aufgabegepäck.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch Lufthansa als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Lufthansa: nach bestätigter Akku-Heizgeräte-Zuordnung
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Die anwendbaren Batteriebedingungen bleiben zusätzlich bestehen. Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen; allgemeine PED-Limits sind keine Gerätefreigabe.
- Vor dem Transport ist die Genehmigung von Lufthansa erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Ausgebaute Batterien separat prüfen.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch Lufthansa als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
- Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord und keine Security- oder Zollfreigabe.
- Nur für den persönlichen Gebrauch, höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; dieses Gerät zählt mit.
- Gerät ausschalten. Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder einer anderen dafür vorgesehenen Komponente isolieren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Lufthansa erlaubt die zugeordnete Heizgeräte-Kategorie nur im Handgepäck mit Genehmigung, nicht im Aufgabegepäck.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch Lufthansa als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Austrian Airlines: nach bestätigter Akku-Heizgeräte-ZuordnungHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Die anwendbaren Batteriebedingungen bleiben zusätzlich bestehen. Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen; allgemeine PED-Limits sind keine Gerätefreigabe.
- Vor dem Transport ist die Genehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Ausgebaute Batterien separat prüfen.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch Austrian Airlines als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
- Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord und keine Security- oder Zollfreigabe.
- Nur für den persönlichen Gebrauch, höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; dieses Gerät zählt mit.
- Gerät ausschalten. Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder einer anderen dafür vorgesehenen Komponente isolieren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Austrian Airlines erlaubt die zugeordnete Heizgeräte-Kategorie nur im Handgepäck mit Genehmigung, nicht im Aufgabegepäck.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch Austrian Airlines als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Austrian Airlines: nach bestätigter Akku-Heizgeräte-Zuordnung
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Die anwendbaren Batteriebedingungen bleiben zusätzlich bestehen. Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen; allgemeine PED-Limits sind keine Gerätefreigabe.
- Vor dem Transport ist die Genehmigung von Austrian Airlines erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Ausgebaute Batterien separat prüfen.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch Austrian Airlines als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
- Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord und keine Security- oder Zollfreigabe.
- Nur für den persönlichen Gebrauch, höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; dieses Gerät zählt mit.
- Gerät ausschalten. Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder einer anderen dafür vorgesehenen Komponente isolieren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Austrian Airlines erlaubt die zugeordnete Heizgeräte-Kategorie nur im Handgepäck mit Genehmigung, nicht im Aufgabegepäck.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch Austrian Airlines als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
SWISS: nach bestätigter Akku-Heizgeräte-ZuordnungHandgepäck: Genehmigung erforderlichAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Die anwendbaren Batteriebedingungen bleiben zusätzlich bestehen. Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen; allgemeine PED-Limits sind keine Gerätefreigabe.
- Vor dem Transport ist die Genehmigung von SWISS erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Ausgebaute Batterien separat prüfen.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch SWISS als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
- Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord und keine Security- oder Zollfreigabe.
- Nur für den persönlichen Gebrauch, höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; dieses Gerät zählt mit.
- Gerät ausschalten. Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder einer anderen dafür vorgesehenen Komponente isolieren.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch SWISS als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
- SWISS erlaubt die zugeordnete Heizgeräte-Kategorie nur im Handgepäck mit Genehmigung, nicht im Aufgabegepäck.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
SWISS: nach bestätigter Akku-Heizgeräte-Zuordnung
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Genehmigung erforderlich
- Die anwendbaren Batteriebedingungen bleiben zusätzlich bestehen. Lithiumbatterien müssen UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen; allgemeine PED-Limits sind keine Gerätefreigabe.
- Vor dem Transport ist die Genehmigung von SWISS erforderlich.
- Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Ausgebaute Batterien separat prüfen.
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch SWISS als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
- Transportgenehmigung bestätigt keine Nutzung an Bord und keine Security- oder Zollfreigabe.
- Nur für den persönlichen Gebrauch, höchstens 15 persönliche elektronische Geräte insgesamt pro Person; dieses Gerät zählt mit.
- Gerät ausschalten. Batterie und Heizelement durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder einer anderen dafür vorgesehenen Komponente isolieren.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Nur nach bestätigter Zuordnung des Akku-Modells durch SWISS als tragbares elektronisches Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann. Kein pauschaler Dampfglätter- oder Kabelgerätebereich.
- SWISS erlaubt die zugeordnete Heizgeräte-Kategorie nur im Handgepäck mit Genehmigung, nicht im Aufgabegepäck.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz: entnommene Lithium-Ionen-BatterieHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Verboten
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Entnommene lose Lithium-Ionen-Batterie, keine Powerbank und kein vollständiger Dampfglätter.
- Bis 100 Wh eine angemessene Anzahl; über 100 bis 160 Wh höchstens zwei lose Batterien pro Person mit vorheriger Genehmigung der Airline; über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede zulässige Batterie einzeln vor Kurzschluss schützen, zum Beispiel Kontakte isolieren und separat verpacken. Beschädigte und defekte Batterien sind verboten.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Entnommene lose Lithium-Ionen-Batterie, keine Powerbank und kein vollständiger Dampfglätter.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei einer Abgabe der Tasche am Gate.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz: entnommene Lithium-Ionen-Batterie
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Entnommene lose Lithium-Ionen-Batterie, keine Powerbank und kein vollständiger Dampfglätter.
- Bis 100 Wh eine angemessene Anzahl; über 100 bis 160 Wh höchstens zwei lose Batterien pro Person mit vorheriger Genehmigung der Airline; über 160 Wh im Passagiergepäck verboten.
- Jede zulässige Batterie einzeln vor Kurzschluss schützen, zum Beispiel Kontakte isolieren und separat verpacken. Beschädigte und defekte Batterien sind verboten.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Verboten
- Entnommene lose Lithium-Ionen-Batterie, keine Powerbank und kein vollständiger Dampfglätter.
- Lose Lithium-Ersatzbatterien dürfen nicht ins Aufgabegepäck, auch nicht bei einer Abgabe der Tasche am Gate.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Kabelgerät, Akku und andere Geräte
Diese Seite behandelt einen Handdampfglätter für Kleidung. Ein gewöhnliches Kabelgerät braucht eine Steckdose; ein Modell mit Akku stellt zusätzlich Fragen zu Batterie und Heizelement. Ein industrieller Dampfreiniger, ein Bügeleisen und ein gasbetriebenes Gerät brauchen eine eigene Einordnung. Die Antwort für einen Dampfglätter überträgt sich nicht auf diese Geräte.
Für Deutschland und Österreich wurden die Hinweise von Bundespolizei und BMI geprüft, für die Schweiz die Hinweise des BAZL. Diese Quellen bestätigen keine allgemeine, modellbezogene Freigabe eines Dampfglätters für beide Gepäckarten. Eine fehlende Nennung in einer Verbotsliste ist kein Beleg für die Zulassung. Fragen Sie mit Modellnummer, Foto und Angaben zu Stromversorgung und Tank nach.
Wien VIE: Sicherheitskontrolle des Kabelmodells
Die Tabelle von Flughafen Wien erlaubt elektronische Haushaltsgeräte an der Sicherheitskontrolle und verweist für Größe und Gewicht auf die Fluggesellschaft. Die Zuordnung eines gewöhnlichen Dampfglätters mit Netzkabel, ohne Batterie und Gas, zu dieser Kategorie ist eine Einordnung, kein eigener Dampfglätter-Eintrag. Der Tank ist in diesem Gerätebereich leer. Die Aussage gilt nur für die Sicherheitskontrolle in Wien VIE. Eine modellbezogene Gefahrgutentscheidung und die Annahme durch die Airline bleiben separat zu klären. Das Aufgabegepäck ist durch diesen Tabellenbereich nicht bestätigt.
Voller Tank, Restwasser und separat abgefülltes Wasser
Leeren und trocknen Sie den Tank vor der Reise nach der Herstelleranleitung. Ein großer Tank mit wenig Restwasser wird dadurch nicht zu einem Behälter mit kleinem Fassungsvermögen. Für einen gefüllten oder noch wasserführenden Tank fehlt eine eigene Bestätigung, dass Gerät und Flüssigkeit gemeinsam die Kontrolle passieren. Die folgenden Flüssigkeitsbereiche betreffen gewöhnliches, separat abgefülltes Wasser und bestätigen keine Gerätefreigabe.
Bei der regulären Kontrolle in DE, AT und CH gelten höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Behälter. Die Behälter gehören in einen transparenten, wieder verschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Volumen, höchstens ein solcher Beutel pro Person. Informieren Sie sich vor jedem Sicherheitscheck über das örtliche Verfahren.
München MUC erlaubt seit dem 18.09.2026 Flüssigkeitsbehälter mit bis zu 2 Liter Fassungsvermögen an allen Sicherheitskontrollstellen. Mehrere solche Behälter dürfen im Handgepäck bleiben; die Kontrollstelle kann sie zur Prüfung öffnen oder aus Sicherheitsgründen zurückweisen. Die aktuelle Gepäckseite des Flughafens und der ministerielle Bericht vom 14.09.2026 wurden am 03.10.2026 geprüft. Das ältere FAQ unterscheidet noch CT und konventionelle Spuren. Für die aktuelle MUC-Regel folgt diese Seite den neueren, ausdrücklich flughafenweiten Quellen. Die Regel bestätigt weder einen gefüllten Dampfglätter noch andere Flughäfen. Wien VIE nennt ebenfalls bis zu 2000 ml je Gebinde, ausschließlich für seine Sicherheitskontrolle.
Klären Sie erneute Kontrollen beim Umsteigen und die Regeln des Rückflugs. Die erlaubte Behältergröße für Wasser beantwortet weder die Frage nach dem Gerät noch die nach einem Reinigungsmittel.
Akku und Heizelement mit der Airline klären
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS führen eine eigene Kategorie für tragbare elektronische Geräte, die extreme Hitze erzeugen können. Ein Dampfglätter ist dort nicht ausdrücklich genannt. Lassen Sie die ausführende Airline anhand der Herstellerdaten prüfen, ob Ihr Akku-Modell dieser Kategorie zuzuordnen ist. Ein gewöhnliches Kabelgerät ohne Batterie fällt nicht automatisch unter diese Akku-Regel.
Erst nach dieser Zuordnung gilt der jeweilige Airline-Bereich unten: vorherige Genehmigung, Transport nur im Handgepäck, ausgeschaltetes Gerät und Trennung von Batterie und Heizelement durch Entfernen einer dafür vorgesehenen Komponente. Ein Ausschalter ersetzt die Trennung nicht. Der Betreiber nennt in diesem Bereich insgesamt höchstens 15 persönliche elektronische Geräte pro Person und verlangt für Lithiumbatterien die Einhaltung von UN-Handbuch Teil III, Abschnitt 38.3. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Geräte und Batterien sind ausgeschlossen. Die Genehmigung für den Transport ist keine Erlaubnis, den Dampfglätter an Bord zu verwenden.
Die allgemeinen PED-Grenzen von 100 Wh beziehungsweise mehr als 100 bis 160 Wh mit Genehmigung geben Ihrem Dampfglätter allein keine Freigabe. Die Airlines beschreiben im allgemeinen PED-Bereich bestimmte Geräte und Batterietypen. Die Anwendung auf ein noch nicht zugeordnetes Akku-Heizgerät bleibt offen. Geben Sie Batteriechemie, Wh, Modellnummer und die vorgesehene Trennmöglichkeit an; Watt als Heizleistung sind keine Wattstunden der Batterie.
Wird eine Lithium-Ionen-Batterie entnommen, prüfen Sie sie zusätzlich als lose Batterie. Der BAZL-Bereich für die Schweiz hält diese vom ganzen Heizgerät getrennt: bis 100 Wh eine angemessene Anzahl, über 100 bis 160 Wh höchstens zwei mit vorheriger Genehmigung, über 160 Wh im Passagiergepäck verboten. Jede zulässige Batterie muss einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein und ins Handgepäck. Eine Powerbank hat eigene Regeln und wird hier nicht als Ersatzakku behandelt. Auch bei einer Abgabe der Tasche am Gate darf eine lose Lithiumbatterie nicht im aufgegebenen Gepäck bleiben.
Philips Steam&Go und Tefal Access Steam
Philips nennt für die überprüfte Steam&Go-Variante GC362/86R1 ein 2,5 m langes Netzkabel und einen abnehmbaren Tank mit 70 ml. Tefal nennt für Access Steam DR8085E1 ein 3 m langes Kabel und einen abnehmbaren Tank. Die Produktangaben beschreiben netzgespeiste Modelle. Prüfen Sie die vollständige Modellnummer auf Ihrem Gerät, statt aus dem Familiennamen auf ein Akku-Modell zu schließen. Diese Herstellerangaben sind keine Flughafen- oder Airlinefreigabe, auch ein 70-ml-Tank bestätigt sie nicht.
Für ein Kleidungsstück beim Reiseziel packen
Prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie das Gerät für die Veranstaltung brauchen oder Ihre Unterkunft einen Dampfglätter bereitstellt. Schreiben Sie die benötigten Aufsätze und ihre Montage auf. Verstauen Sie eine kleine Bürste in einer eigenen Tasche, damit sie nicht gegen die Düse drückt oder das Gehäuse zerkratzt.
Setzen Sie den geleerten, trockenen Tank nach Anleitung ein und schützen Sie den Verschluss vor Druck durch andere Gepäckstücke. Wickeln Sie das Kabel locker auf und polstern Sie den Stecker. Prüfen Sie am Ziel die Stromversorgung anhand des Typenschilds und die Herstelleranleitung für den Stoff. Die mögliche Beförderung sagt nichts über die Eignung für ein empfindliches Kleidungsstück aus.
Bei mehreren Unterkünften prüfen Sie den vollständigen Satz nach jedem Gebrauch. Fotografieren Sie die abnehmbaren Teile zu Hause und zählen Sie sie vor der Rückreise anhand des Fotos. Lassen Sie nach dem letzten Gebrauch Zeit zum Abkühlen, Entleeren und Trocknen; packen Sie das Gerät nicht erst heiß beim Verlassen der Unterkunft ein.
Reiniger und Entkalker separat prüfen
Ein Reiniger ist kein gewöhnliches Wasser. Prüfen Sie Inhaltsstoffe und Gefahrgutkennzeichnung mit der ausführenden Airline, auch im Aufgabegepäck. Eine Flüssigkeit unter 100 ml erhält dadurch keine Gefahrgutfreigabe. Für ein beliebiges Reinigungs- oder Entkalkungsmittel ist hier keine Zulassung festgestellt. Tefals Produktinformation sieht Wasser nach Herstellervorgabe vor; füllen Sie keine beliebigen Zusätze in den Tank.
Quellen und weitere Gegenstände
Die Quellenprüfung erfolgte am 03.10.2026. Die Länderbereiche, VIE-Sicherheitskontrolle, MUC-Flüssigkeitsverfahren und Betreiberbereiche haben jeweils eigene Grenzen. Zoll- und Einfuhrregeln sind mit diesen Gepäckantworten nicht geprüft.
Weitere Gegenstände im Gepäck finden Sie in der deutschen Übersicht. Prüfen Sie außerdem die Hinweise zu Flüssigkeiten und Batterien, wenn Sie Wasser separat oder eine entnommene Batterie mitnehmen.
Flughafen Wien / VIAS: Verbotene Gegenstände Lufthansa: Elektronische Geräte und Batterien Austrian Airlines: Elektronische Geräte und Batterien SWISS: Elektronische Geräte und Batterien BAZL: Elektronische Geräte und Ersatzbatterien BAZL: Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck Bundespolizei: Verbotene Gegenstände Bundesministerium für Inneres: Flughafen- und Flugsicherheitswesen Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord BAZL: Flüssigkeiten Flughafen München GmbH: Handgepäck und Koffer richtig packen Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Flughafen München rüstet auf Philips: Steam&Go GC362/86R1 Tefal: ACCESS STEAM DR8085E1
Dampfglätter für die Reise vorbereiten
Ziehen Sie den Netzstecker und lassen Sie Heizelement und Düse vollständig abkühlen. So beschädigt die heiße Düse weder Kleidung noch Tasche.
Leeren und trocknen Sie den Wassertank nach der Anleitung. Ein leerer Tank vermeidet die zusätzliche Frage nach Flüssigkeit bei der Kontrolle, bestätigt aber keine Gerätefreigabe.
Wickeln Sie das Kabel locker auf, schützen Sie den Stecker und decken Sie die Düse ab. Messen Sie das fertig gepackte Gerät und vergleichen Sie Größe und Gewicht mit Ihrer Buchung.
Häufige Fragen
Darf der Wassertank gefüllt bleiben?
Eine allgemeine Zusage für einen gefüllten Tank ist nicht bestätigt. Bei der Flüssigkeitskontrolle zählt das Fassungsvermögen des Behälters, nicht nur die verbliebene Wassermenge. Leeren Sie den Tank; prüfen Sie die tatsächliche Kontrollstelle und jeden weiteren Sicherheitscheck.
Gelten 100 Wh automatisch für einen Akku-Dampfglätter?
Nein. Die Einstufung als persönliches elektronisches Gerät und die zusätzliche Frage nach einem Gerät, das extreme Hitze erzeugen kann, müssen für Ihr Modell geklärt sein. Eine kleine Batterie allein bestätigt weder die Gerätefreigabe noch die Erlaubnis für das Aufgabegepäck.
Kann ich Reiniger oder Entkalker mitnehmen?
Prüfen Sie das konkrete Mittel anhand seiner Inhaltsstoffe und Gefahrgutkennzeichnung mit der Airline. Die Grenze für Flüssigkeitsbehälter bestätigt keine Zulassung gefährlicher Chemikalien. Verwenden Sie im Dampfglätter nur das vom Hersteller vorgesehene Wasser.
Muss ich für die Rückreise neu prüfen?
Ja. Der Rückflug oder eine erneute Kontrolle beim Umsteigen kann andere Flüssigkeitsverfahren haben. Planen Sie nach dem letzten Gebrauch genug Zeit zum Abkühlen, Entleeren und Trocknen ein.
Prüfdatum der Quellen
- Erlaubte und verbotene Gegenstände im Passagiergepäck:
- Elektronische Geräte und Ersatzbatterien:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Verbotene Gegenstände:
- Flüssigkeiten:
- Flüssigkeiten an Bord:
- DGR guidance for passengers:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Handgepäck und Koffer richtig packen:
- Flughafen München rüstet auf:
- Elektronische Geräte und Batterien:
- Verbotene Gegenstände: