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BATTERIEN UND ERSATZAKKUS

Darf man Batterien ins Flugzeug mitnehmen?

Lose Ersatzbatterien gehören ins Handgepäck, auch AA- und AAA-Trockenbatterien. Isolieren Sie jede Batterie gegen Kurzschluss. Eine im Gerät eingebaute Batterie kann unter Bedingungen im Aufgabegepäck bleiben.

Handgepäck

Mit Bedingungen

Lose Ersatzbatterien gegen Kurzschluss schützen. Lithiumgrenzen, Stückzahlen und nötige Zustimmung beachten; Powerbanks gesondert prüfen.

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen

Batterien nur als Teil eines geeigneten, vollständig ausgeschalteten und geschützten Geräts. Lose Ersatzbatterien vor der Aufgabe herausnehmen.

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Lesen Sie die Batteriechemie ab und unterscheiden Sie lose von eingebauten Batterien.
Infografik
Lose Ersatzbatterien bei Lufthansa, Austrian und SWISS mit Abflug DE, AT oder CH: im Handgepäck mit Bedingungen, im Aufgabegepäck verboten, auch Alkali- und NiMH-Zellen. Höchstens 20 insgesamt pro Person, Powerbanks mitgezählt, deren eigene Regeln zusätzlich gelten. Vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen. Kontakte einzeln vor Kurzschluss schützen. An Bord nicht laden. Je Batterie: Li-Ion bis 100 Wh, Li-Metall bis 2 g Lithium. Über 100 bis 160 Wh: höchstens 2 pro Person, mit Genehmigung. Lithium-Metall über 2 bis 8 g: nur für Medizingeräte; höchstens 2 pro Person und vorherige Genehmigung. Auslaufsicher je Batterie: höchstens 12 V und 100 Wh; maximal 2 pro Person; keine freie Flüssigkeit, vor Hitze schützen. Über 160 Wh bzw. 8 g Lithium hier nicht zugelassen. Im Gerät eingesetzte Batterien haben eigene Regeln. Alkali/NiMH im Aufgabegepäck: Gerät vollständig ausschalten, vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen. Powerbanks, Nassbatterien und Mobilitätshilfen separat prüfen. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien sind verboten. Andere Fluglinien prüfen.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

12 passende Kombinationen · 4 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen

Am Körper

Nicht geklärt

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Lithiumgrundlage und ergänzende IATA-Reiseregeln · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lithiumgrundlage und ergänzende IATA-Reiseregeln
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Lithiumgrundlage und ergänzende IATA-Reiseregeln
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 6 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

DE · Lufthansa
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · Austrian Airlines
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

DE · SWISS
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Lufthansa
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · Austrian Airlines
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

AT · SWISS
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · Lithiumgrundlage und ergänzende IATA-ReiseregelnHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Schweiz · Lithiumgrundlage und ergänzende IATA-Reiseregeln
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Lufthansa · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

CH · Lufthansa
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · Austrian Airlines
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

CH · SWISS
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Insgesamt höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person; eine größere Menge erfordert Zustimmung des Betreibers nach IATA.
    • Nach IATA gehören lose Ersatzbatterien einschließlich trockener Alkali- und NiMH-Zellen in die Kabine. Die ICAO-Grundlage bestätigt dies für Lithiumbatterien. Bei Gepäckabgabe am Gate herausnehmen.
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Über 100 bis einschließlich 160 Wh sind höchstens zwei Lithium-Ionen-Ersatzbatterien pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie möglich.
    • Ersatzbatterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden. Defekte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Batterien und Geräte sind verboten.
    • Gewöhnliche Lithiumbatterien über 160 Wh oder über 8 g Lithium sind von dieser Reiseregel nicht erfasst. Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien dürfen nicht mitreisen. Powerbanks, auslaufende Nassbatterien und Batterien für Mobilitätshilfen benötigen ihre eigene Prüfung.
    • Lithium-Metall-Ersatzbatterien über 2 bis einschließlich 8 g Lithium sind nur für tragbare medizinische Geräte möglich: höchstens zwei pro Person und nur mit Zustimmung der Fluglinie.
    • Lose Ersatzbatterien, auch Alkali- und NiMH-Zellen, dürfen nur ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch bei Abgabe der Tasche am Gate.
    • Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien: höchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei pro Person; keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit. Schützen Sie sie vor Hitze.
    • Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Ersatzbatterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Ersatzbatterie gelten die Grundgrenzen.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person.
    • Höchstens 20 Ersatzbatterien pro Person insgesamt, einschließlich Trocken-, Gel-, Lithiumbatterien und Powerbanks.
    • Isolieren Sie die Anschlüsse jeder Ersatzbatterie einzeln und schützen Sie sie vor Beschädigung.
    • Tragbare Geräte mit eingebauter Batterie vor Schäden und unbeabsichtigtem Einschalten schützen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Gefahrgut: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 tragbare Geräte mit Lithiumbatterien pro Person; IATA erlaubt mehr nur mit Zustimmung des Betreibers.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Auslaufende Nassbatterien und Batterien für Rollstühle werden hier nicht freigegeben. Beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumbatterien sind ausgeschlossen.
    • Diese Erlaubnis betrifft Batterien, die im tragbaren Gerät eingebaut sind. Sämtliche losen Ersatzbatterien müssen in die Kabine; entfernen Sie sie vor der Gepäckaufgabe.
    • Foto- und Videogeräte mit mehr als 100 bis 160 Wh sind bei diesem Betreiber nur mit vorheriger Genehmigung in der Kabine zulässig.
    • Für eingebaute Lithiumbatterien gelten grundsätzlich höchstens 100 Wh oder 2 g Lithium je Batterie. Über 100 bis 160 Wh ist vorherige Zustimmung der Fluglinie nötig. Lithium-Metall-Batterien über 2 bis 8 g sind auf tragbare medizinische Geräte mit Zustimmung beschränkt.
    • Höchstens 15 Geräte mit Lithiumbatterien insgesamt pro Person. Im Aufgabegepäck höchstens drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
    • Geräte getrennt und gepolstert verpacken, nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien. Für Geräte ohne Lithium ebenfalls vollständig ausschalten. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät: höchstens 12 V und 100 Wh, keine freie Flüssigkeit.
    • Schalten Sie das Gerät vollständig aus, auch Wecker und automatische Startfunktionen. Schützen Sie es vor Beschädigung und versehentlichem Einschalten.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Welche Batterie nehmen Sie mit?

AA und AAA beschreiben die Größe. In derselben Bauform gibt es Alkali-, NiMH- und Lithiumzellen. Lesen Sie die Chemie auf der Verpackung. Eine Batterie in einer Tasche oder in einer mitgenommenen Ersatzhalterung zählt nicht automatisch als eingebautes Gerät.

VarianteHandgepäckAufgabegepäck
Lose Alkali-, Zink-Kohle-, NiMH- oder NiCd-ErsatzbatterienMit einzeln geschützten Anschlüssen; gemeinsame Stückgrenze beachtenNicht zulässig
Lose Lithium-ErsatzbatterienMit geschützten Anschlüssen; Wh oder Lithiumgehalt prüfenNicht zulässig
Batterie im tragbaren GerätGerät gegen Beschädigung und Einschalten schützen; Kabine empfohlenJe nach Batterietyp und Gerät möglich, vollständig ausgeschaltet und geschützt
Auslaufsichere Ersatz-Nassbatterie, etwa Gel oder AGMHöchstens 12 V und 100 Wh je Batterie, maximal zwei; keine freie FlüssigkeitAls loser Ersatz nicht zulässig

Die Tabelle beschreibt die Gefahrgutgrundlage für persönliche Reiseausrüstung. Eine medizinische Mobilitätshilfe, ein wärmeerzeugendes Gerät oder eine auslaufende Nassbatterie braucht eine eigene Prüfung. Powerbanks haben seit 2026 gesonderte Regeln.

Lithiumgrenzen und Stückzahlen

Bei Lithium-Ionen-Batterien gilt bis 100 Wh je Batterie die Grundgrenze. Für Lithium-Metall-Batterien sind es bis 2 g Lithium. Über 100 bis 160 Wh brauchen Sie vorherige Zustimmung der ausführenden Fluglinie; höchstens zwei solcher Ersatzakkus sind pro Person möglich. Die Ausnahme über 2 bis 8 g Lithium gilt nur für tragbare medizinische Geräte, bei Ersatzbatterien ebenfalls höchstens zwei mit Zustimmung. Eine gewöhnliche Batterie über 160 Wh fällt außerhalb dieser Reiseregel.

Die IATA-Tabelle 2026 nennt maximal 20 Ersatzbatterien insgesamt pro Person; mehr sind nur mit Zustimmung der Airline möglich. Lufthansa, Austrian und SWISS veröffentlichen eine gemeinsame Grenze von 20, ausdrücklich einschließlich Powerbanks. Ein Limit von zwei für größere Lithium-Ersatzakkus oder auslaufsichere Nassbatterien kommt zusätzlich hinzu.

Berechnen Sie fehlende Wattstunden mit der Nennspannung der Batterie: Wh = V × Ah, bei mAh teilen Sie durch 1000. Beispielsweise ergeben 7,2 V und 2000 mAh rechnerisch 14,4 Wh. Bewahren Sie Herstellerangaben auf, wenn die Batterie keine lesbare Kapazitätskennzeichnung hat.

Deutschland, Österreich und Schweiz

AbflugGrundlage und Entscheidung
DeutschlandAktuelle ICAO-/IATA-Gefahrgutgrundlage; lose Ersatzbatterien in die Kabine. Die nationale Passagierseite des LBA war bei der Prüfung nicht erreichbar. Prüfen Sie zusätzlich die ausführende Fluglinie.
ÖsterreichAustro Control verweist auf die ICAO Technical Instructions und die strengeren IATA-Regeln. Sein verlinktes älteres Tabellenblatt ersetzt die hier geprüfte IATA-Ausgabe 2026 nicht.
SchweizBAZL bestätigt die Trennung zwischen eingebauten Lithiumbatterien und Ersatzbatterien sowie die größeren genehmigungspflichtigen Lithiumakkus. Die aktuelle internationale Tabelle ergänzt die Angaben für Trockenbatterien.

Diese Angaben beurteilen den Transport von Batterien als Gefahrgut. Daraus folgt keine gesonderte Zollfreigabe und keine Zusage für ein anderes gefährliches Teil im selben Gerät.

Zusätzliche Regeln von Lufthansa, Austrian und SWISS

Bei allen drei geprüften Betreibern bleiben sämtliche losen Ersatzbatterien in der Kabine. Laden Sie Ersatzbatterien an Bord nicht auf. Die Airlines untersagen defekte, beschädigte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Batterien und Geräte.

Für tragbare Geräte mit Lithiumbatterien nennen sie höchstens 15 pro Person. Im Aufgabegepäck dürfen höchstens drei Geräte größer als ein Smartphone sein. Schalten Sie Geräte vollständig aus, deaktivieren Sie automatische Starts und packen Sie sie getrennt, gepolstert und ohne leicht entzündliche Materialien daneben. Auch Geräte mit eingebauten Batterien ohne Lithium müssen im Koffer vollständig ausgeschaltet und geschützt sein. Auslaufsichere Nassbatterien im Gerät dürfen höchstens 12 V und 100 Wh haben und keine freie Flüssigkeit enthalten.

Für Foto- und Videogeräte mit über 100 bis 160 Wh erlauben diese Airlines die genehmigungspflichtige Mitnahme nur in der Kabine. Klären Sie deshalb ein größeres Gerät vor dem Packen anhand seines genauen Typs. Bei Codeshare zählt der Betreiber, der den Flug ausführt.

Vor dem Schließen der Tasche

Lassen Sie neue Zellen im Blister. Bei bereits ausgepackten Batterien isolieren Sie die Pole und verwenden Sie für jede Batterie eine eigene Hülle oder ein geeignetes Batteriefach. Münzen und Schlüssel dürfen die Kontakte nicht verbinden. Nehmen Sie aufgeblähte, beschädigte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Lithiumakkus nicht mit.

Wenn Ihr Handgepäck am Gate in den Frachtraum kommt, entfernen Sie alle losen Ersatzbatterien. Nehmen Sie nur den Vorrat mit, den Ihre Geräte auf der Reise benötigen, und zählen Sie unterschiedliche Batterietypen gemeinsam.

Quellen und Prüfdatum

Die Quellen wurden am 3. Oktober 2026 gelesen. Die ICAO-/IATA-Ausgabe gilt für 2026; Airline-Bedingungen vor dem Flug erneut prüfen.

So packen Sie Batterien

  1. Lesen Sie Chemie, Spannung und Kapazität von der Batterie ab.

  2. Lassen Sie Ersatzbatterien im Originalblister oder isolieren Sie die Pole und verpacken Sie jede einzeln.

  3. Nehmen Sie lose Ersatzbatterien vor jeder Gepäckaufgabe heraus. Schalten Sie Geräte im Koffer vollständig aus und schützen Sie sie vor Druck und Beschädigung.

Häufige Fragen

Dürfen AA- und AAA-Batterien ins Aufgabegepäck?

Als lose Ersatzbatterien gehören sie nach der IATA-Tabelle 2026 und den Regeln von Lufthansa, Austrian und SWISS in die Kabine. Eine im Gerät eingebaute Alkali- oder NiMH-Batterie kann im vollständig ausgeschalteten, geschützten Gerät bleiben.

Wie viele Ersatzbatterien darf ich mitnehmen?

IATA nennt insgesamt 20 pro Person und erlaubt mehr mit Zustimmung der Airline. Lufthansa, Austrian und SWISS veröffentlichen 20 einschließlich Powerbanks. Für größere Lithium-Ersatzbatterien und auslaufsichere Nassbatterien gelten zusätzlich die Zweiergrenzen.

Welche Grenze gilt für Lithium-Ersatzakkus?

Bis 100 Wh je Lithium-Ionen-Batterie oder bis 2 g Lithium je Lithium-Metall-Batterie gilt die Grundgrenze. Über 100 bis 160 Wh dürfen höchstens zwei Ersatzakkus pro Person mit vorheriger Zustimmung der Fluglinie mit. Über 2 bis 8 g Lithium ist die Ausnahme auf tragbare medizinische Geräte beschränkt.

Was mache ich, wenn mein Handgepäck am Gate aufgegeben wird?

Nehmen Sie alle losen Ersatzbatterien vorher heraus und behalten Sie sie geschützt in der Kabine. Ein Beutel mit Münzen oder Schlüsseln schützt die Kontakte nicht vor Kurzschluss.

Gilt die Batterieantwort auch für Powerbanks und Rollstühle?

Powerbanks haben eigene Mengen- und Nutzungsregeln. Die Beförderung von Batterien für Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen muss gesondert mit der Fluglinie abgestimmt werden.

Prüfdatum der Quellen