REISEKOSMETIK
Darf Antitranspirant ins Flugzeug?
Ja, gewöhnlichen Antitranspirant können Sie unter den passenden Bedingungen mitnehmen. Ein trockener fester Stick fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Roll-on, Creme, Gel und Spray brauchen bei konventioneller Kontrolle Behälter bis 100 ml im gemeinsamen 1-l-Beutel. Kosmetische Aerosole haben zusätzlich Transportlimits und brauchen eine geschützte Sprühdüse.
Handgepäck
Mit Bedingungen
Konventionelle Kontrolle in DE, AT und CH: Roll-on, Creme, Gel und Spray bis 100 ml je Behälter im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel, einer pro Person. Ein wirklich trockener fester Stick fällt nicht unter diese Flüssigkeitsregel. München und Wien haben eigene Verfahren.
Aufgabegepäck
Mit Bedingungen
Bei Lufthansa, Austrian und SWISS: gewöhnliche kosmetische Artikel netto je Artikel bis 0,5 kg oder 0,5 l; zusammen bis 2 kg oder 2 l pro Person über alle Gepäckstücke. BAZL nennt diese Grenzen für CH. Sichern Sie Aerosolventile und Verschlüsse.
Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung
Was gilt für Ihren Flug?
Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.
8 passende Kombinationen · 6 Antworten
Mit Bedingungen
Mit Bedingungen
Nicht geklärt
Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Airline zusätzlich fragen · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · konventionelle Kontrolle · Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Deutschland
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · konventionelle Kontrolle · Airline zusätzlich fragen
- Abflugland
- Österreich
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · Lufthansa · konventionelle Kontrolle · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · Lufthansa · konventionelle Kontrolle
- Abflugland
- Deutschland
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Austrian Airlines · konventionelle Kontrolle
- Abflugland
- Österreich
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · konventionelle Kontrolle und BAZL-KosmetikregelnHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · konventionelle Kontrolle und BAZL-Kosmetikregeln
- Abflugland
- Schweiz
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Schweiz · SWISS · konventionelle KontrolleHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Schweiz · SWISS · konventionelle Kontrolle
- Abflugland
- Schweiz
- Fluggesellschaft
- SWISS
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Bei konventioneller Kontrolle: Roll-on, Gel, Creme und Spray in Behältern mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Die aufgedruckte Behältergröße zählt auch bei Restinhalt.
- Alle diese Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen; ein Beutel pro Person. Bei konventioneller Kontrolle separat vorlegen.
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Gefahrgut: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Deutschland · München alle Kontrollen · LufthansaHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Einzelne Behälter können zur Kontrolle geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden.
- An allen Sicherheitskontrollstellen in München dürfen Flüssigkeiten, Gele und Sprays in Behältern mit höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettogrenze für kosmetische Artikel und die Betreiberbedingungen gelten zusätzlich.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Deutschland · München alle Kontrollen · Lufthansa
- Abflugland
- Deutschland
- Flughafen
- MUC
- Fluggesellschaft
- Lufthansa
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Einzelne Behälter können zur Kontrolle geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden.
- An allen Sicherheitskontrollstellen in München dürfen Flüssigkeiten, Gele und Sprays in Behältern mit höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettogrenze für kosmetische Artikel und die Betreiberbedingungen gelten zusätzlich.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Österreich · Wien zentrale CT · Austrian AirlinesHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Diese Regel betrifft die zentralen CT-Kontrollen in allen Terminals. Nachkontrollen sind möglich; für Anschluss- und Rückflug gilt das jeweilige Kontrollverfahren.
- An dieser CT-Kontrolle dürfen Flüssigkeiten, Gele und Sprays in Behältern mit höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettogrenze für kosmetische Artikel und die Betreiberbedingungen bleiben zusätzlich bestehen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Flüge und Quellen
Österreich · Wien zentrale CT · Austrian Airlines
- Abflugland
- Österreich
- Flughafen
- VIE
- Fluggesellschaft
- Austrian Airlines
- Kontrollstelle
- central-CT
Handgepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Ein tatsächlich trockener, fester Antitranspirantstift fällt nicht unter die Flüssigkeitsregel. Gel- und Cremesticks zählen dagegen zu Flüssigkeiten; bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
- Diese Regel betrifft die zentralen CT-Kontrollen in allen Terminals. Nachkontrollen sind möglich; für Anschluss- und Rückflug gilt das jeweilige Kontrollverfahren.
- An dieser CT-Kontrolle dürfen Flüssigkeiten, Gele und Sprays in Behältern mit höchstens 2 l Fassungsvermögen im Handgepäck bleiben. Die Nettogrenze für kosmetische Artikel und die Betreiberbedingungen bleiben zusätzlich bestehen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Aufgabegepäck
Antwort
- Sicherheitskontrolle: Bedingt
- Diese Regel bewertet die Sicherheitskontrolle. Die Gefahrgut- und Annahmebedingungen des ausführenden Betreibers gelten zusätzlich.
- Gewöhnlicher flüssiger Antitranspirant unterliegt im Aufgabegepäck keinem kabinenseitigen 100-ml-Limit. Dies gilt nur, soweit Gefahrgut- und Betreiberbedingungen den Transport zulassen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
- Diese Zulassung betrifft gewöhnlichen kosmetischen Antitranspirant zum persönlichen Gebrauch. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind nicht erfasst.
- Je kosmetischem Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge.
- Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie entsprechenden Sport-/Haushaltsaerosolen höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über Hand- und Aufgabegepäck zusammen. Die Menge am Körper erhöht diesen Gesamtgrenzwert nicht.
- Aerosolventile mit einer Schutzkappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen sichern.
Quellen
Am Körper
Keine sichere Antwort
- Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.
Quellen
Quelle fehlt.
Fester Stick, Roll-on oder Spray
Prüfen Sie den Inhalt und den Applikator Ihres Antitranspirants. Die Marke allein sagt nichts über die Gepäckregel. Ein wirklich trockener, fester Stick fällt nach der Konsistenzdefinition nicht unter Flüssigkeiten. Gel- und Cremesticks zählen dagegen dazu. Bei unklarer Konsistenz entscheidet das Kontrollpersonal.
Roll-on, Creme, Gel, Pumpspray und Aerosol unterliegen bei konventioneller Kontrolle der Flüssigkeitsregel: Behälter bis 100 ml in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l, einer pro Person. Die aufgedruckte Behältergröße zählt, auch wenn nur noch wenig Inhalt vorhanden ist. Ein 150-ml-Behälter mit 50 ml Restinhalt überschreitet diese Grenze.
Abflug in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
| Abflug | Konventionelle Kontrolle | Weitere Transportbedingungen |
|---|---|---|
| Deutschland | Bundespolizei: Flüssigkeiten, Gele und Sprays bis 100 ml je Behälter im 1-l-Beutel. | Die Kabinengrenze gilt nicht für Aufgabegepäck. Die ausführende Airline prüfen. |
| Österreich | BMI: bis 100 ml je Behälter im transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel. | Größere gewöhnliche Flüssigkeiten können ins Aufgabegepäck; Airline-Bedingungen gelten zusätzlich. |
| Schweiz | BAZL: bis 100 ml je Behälter, locker in einem transparenten, verschließbaren 1-l-Beutel, einer pro Person. | BAZL nennt zusätzlich Nettomengen für Kosmetik und Schutz für Aerosolventile. Die Airlinebedingungen gelten daneben. |
Diese Länderantworten beschreiben die genannten Kontrollen. Die unten geprüften Airlines haben eigene Transportbedingungen. Aus einer Sicherheitskontrolle folgt keine Zusage für jeden Betreiber oder für die Einfuhr ins Zielland.
Größere Behälter in München und Wien
In München gilt seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen eine Grenze von 2 l je Flüssigkeitsbehälter. Die Behälter dürfen im Handgepäck bleiben. Die aktuelle Flughafen-Gepäckseite und die datierte Ministeriumsmitteilung bestätigen diesen Umfang. Einzelne Behälter können zur Prüfung geöffnet oder aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden.
Wien nennt bis 2000 ml je Gebinde; Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben. Die seit dem 3. Juli 2026 bestätigte CT-Umstellung betrifft die zentralen Kontrollen aller Terminals. Informieren Sie sich auch über das Kontrollverfahren beim Umstieg und auf dem Rückflug. Eine größere Behältergrenze an der Kontrolle hebt die Nettogrenzen für kosmetische Artikel beim Transport nicht auf.
Lufthansa, Austrian und SWISS
Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Toilettenartikel in Hand- und Aufgabegepäck. Die Zuordnung eines gewöhnlichen Antitranspirants zu dieser positiv genannten Kategorie ist abgeleitet. Je erfasstem Artikel gelten höchstens 0,5 kg oder 0,5 l Nettomenge. Zusammen mit den übrigen erfassten kosmetischen und medizinischen Artikeln sowie den entsprechenden Sport- und Haushaltsaerosolen gelten höchstens 2 kg oder 2 l netto pro Person über alle Gepäckstücke zusammen. Gramm für den Inhalt lassen sich nicht als Milliliter Fassungsvermögen lesen.
BAZL nennt für die Schweiz dieselben Nettogrenzen. Die IATA-Tabelle 2.3.A, 67. Ausgabe von 2026, bestätigt die Kosmetikkategorie als Branchenstandard. Prüfen Sie bei Codeshare die tatsächlich ausführende Airline. Die drei Betreiberseiten begründen jeweils ihre eigene Zusage.
Schützen Sie das Aerosolventil mit einer Kappe oder einer gleichwertigen Vorrichtung gegen unbeabsichtigtes Sprühen. Technische Sprays, Raumsprays und Abwehrsprays sind von dieser Kosmetikantwort ausgeschlossen. Für am Körper mitgeführte Artikel entsteht kein zusätzlicher Mengenfreibetrag. Eine eigene Zusage der Airline für diesen Transportort wurde hier nicht bestätigt; er bleibt in den Antworten getrennt.
Verschlüsse vor dem Packen prüfen
Wählen Sie für einen kurzen Aufenthalt ein vertrautes, zuverlässig schließendes Produkt. Testen Sie vor der Reise, ob Ihr Kulturbeutel ohne Druck auf Applikator oder Pumpe schließt. Eine neue Kugel, eine lockere Stickkappe oder eine Pumpe ohne Sperre können das Packen erschweren.
Drehen Sie die herausstehende Stickmasse vor dem Aufsetzen der Kappe zurück und schützen Sie den Drehmechanismus vor Bewegung. Wischen Sie beim Roll-on das Gewinde ab, schließen Sie die Kappe fest und vermeiden Sie Druck auf die Kugel. Kontrollieren Sie beim Aerosol das Ventil und die Kennzeichnungen auf der Dose, bevor Sie die Schutzkappe aufsetzen.
Packen Sie das Produkt nicht in einen Schuh oder in eine enge Tasche zwischen harten Gegenständen. Legen Sie den Flüssigkeitsbeutel für die konventionelle Kontrolle griffbereit. Nach der Kontrolle können Sie das Produkt in einer gut erreichbaren Tasche verstauen. Prüfen Sie auf einer Geschäftsreise vorher, ob es auf der Kleidung, die Sie nach der Landung tragen wollen, Spuren hinterlässt.
Kontrollieren Sie vor dem Rückflug nochmals Verschluss und Kontrollverfahren. Wenn Sie zusätzlich Deodorant oder Haarspray mitnehmen, prüfen Sie jeden Behälter einzeln und zählen Sie die erfassten Artikel für das gemeinsame Nettolimit zusammen.
Quellen und Prüfstand
Prüfstand: 3. Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf den unten genannten Behörden-, Betreiber- und Flughafenquellen. Betreiber- und Flughafenverfahren sind bis 2. November 2026 erneut zu prüfen, stabile Grundregeln bis 1. Januar 2027. Die Quellen sind Faktenbelege; ihre Texte und Bilder wurden nicht übernommen.
- Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord; Bundespolizei: EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen; Bundesministerium für Inneres: Flughafen- und Flugsicherheitswesen; European Commission / BMI: Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, deutschsprachiger Flyer
- Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Flüssigkeiten; Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Medizinische und kosmetische Mittel
- Lufthansa: Gefährliche Gegenstände; Austrian Airlines: Gefährliche Gegenstände; SWISS: Gefährliche Gegenstände
- Flughafen München GmbH: Gepäck aufgeben: Flüssigkeiten und Pulver; Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Flughafen München rüstet auf; Flughafen Wien: Sicherheitskontrolle; Flughafen Wien: CT-Scanner an zentralen Sicherheitskontrollen in allen Terminals
- IATA: DGR, 67. Ausgabe, Tabelle 2.3.A
Die Antwort betrifft gewöhnlichen Antitranspirant für den persönlichen Gebrauch. Einfuhrregeln des Ziellandes benötigen eine gesonderte Prüfung.
Antitranspirant passend verpacken
Bestimmen Sie die Konsistenz des konkreten Produkts: trockener Stick, Roll-on, Creme, Gel oder Aerosol. Die Marke ersetzt diese Prüfung nicht.
Lesen Sie die Fassungsgröße ab. Bei konventioneller Kontrolle gehören Flüssigkeiten bis 100 ml in den gemeinsamen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel.
Drehen Sie den Stick zurück, schließen Sie den Roll-on und schützen Sie das Sprühventil. Zählen Sie die erfassten Toilettenartikel aus allen Gepäckstücken zusammen.
Häufige Fragen
Ist jeder Antitranspirantstick von der Flüssigkeitsregel ausgenommen?
Nur ein wirklich trockener fester Stick fällt nach der Konsistenzdefinition nicht darunter. Gel- und Cremesticks zählen als Flüssigkeiten. Bei Zweifel entscheidet das Kontrollpersonal.
Darf ein halb leerer 150-ml-Roll-on ins Handgepäck?
Bei konventioneller Kontrolle zählt die Fassungsgröße von 150 ml und überschreitet die 100-ml-Grenze. In München und an Wiens zentraler CT-Kontrolle gelten größere Behältergrenzen; Transportlimits gelten zusätzlich.
Gelten 100 ml für alle Kosmetik zusammen?
100 ml ist bei konventioneller Kontrolle die maximale Größe jedes Behälters. Alle Flüssigkeiten müssen locker in einen transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel passen; ein Beutel pro Person.
Wie viel Antitranspirantspray darf in den Koffer?
Lufthansa, Austrian und SWISS erlauben gewöhnliche kosmetische Artikel bis 0,5 kg oder 0,5 l netto je Artikel und zusammen bis 2 kg oder 2 l pro Person mit allen erfassten Artikeln aus allen Gepäckstücken. BAZL nennt diese Grenzen für CH. Schützen Sie das Sprühventil.
Gilt bei einer CT-Kontrolle nur die 2-l-Grenze?
München erlaubt bis 2 l je Behälter an allen Kontrollen; Wien nennt bis 2000 ml an der zentralen Kontrolle. Die Transportgrenze von 0,5 kg oder 0,5 l netto je kosmetischem Artikel bei den geprüften Airlines und nach BAZL bleibt bestehen.
Prüfdatum der Quellen
- Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, deutschsprachiger Flyer:
- Flughafen- und Flugsicherheitswesen:
- Medizinische und kosmetische Mittel:
- Flüssigkeiten:
- EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen:
- Flüssigkeiten an Bord:
- DGR, 67. Ausgabe, Tabelle 2.3.A:
- Gefährliche Gegenstände:
- Gefährliche Gegenstände:
- Gepäck aufgeben: Flüssigkeiten und Pulver:
- Flughafen München rüstet auf:
- Gefährliche Gegenstände:
- Sicherheitskontrolle:
- CT-Scanner an zentralen Sicherheitskontrollen in allen Terminals: