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ALKOHOLISCHE GETRÄNKE

Darf Alkohol ins Flugzeug?

Bei Lufthansa, Austrian und SWISS dürfen Sie alkoholische Getränke bis 70 Vol.-% unter Bedingungen mitnehmen. Über 24 bis 70 Vol.-% gelten höchstens 5 l je Behälter und insgesamt pro Person. Im Handgepäck kommt die Flüssigkeitskontrolle hinzu. Über 70 Vol.-% ist der Transport verboten.

Handgepäck

Je nach Ausführung und Route

Bei konventioneller Kontrolle in Deutschland, Österreich und der Schweiz höchstens 100 ml je Behälter in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel pro Person. Bei den geprüften Airlines benötigen alkoholische Getränke die originale Verkaufsverpackung. Über 24 bis 70 Vol.-% zählt die Kabinenmenge zum gemeinsamen 5-l-Limit. Lokale Ausnahmen in MUC und VIE stehen in den eigenen Bereichen.

Aufgabegepäck

Nicht allgemein bestätigt

Bei Lufthansa, Austrian und SWISS ist die originale Verkaufsverpackung erforderlich. Über 24 bis 70 Vol.-% höchstens 5 l netto je Behälter und insgesamt pro Person, Handgepäck eingeschlossen. Bis einschließlich 24 Vol.-% gilt kein alkoholbezogenes Gefahrgut-Mengenlimit; Gepäck- und Einfuhrgrenzen bleiben bestehen. Über 70 Vol.-% ist verboten.

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Die Alkoholstärke bestimmt die Transportbedingungen. Für die Kabine zählt zusätzlich das Fassungsvermögen der Flasche.
Infografik
Alkohol: MUC alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 bis 2 l je Behälter; nationale, Betreiber- und Einfuhrbedingungen zusätzlich.
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Besondere Regeln nach Land, Flughafen, Airline und Ausführung

Was gilt für Ihren Flug?

Wählen Sie Land, Flughafen und Airline und suchen Sie nach Ihrer Ausführung. Bei einer erneuten Kontrolle nach dem Umstieg prüfen Sie auch den dortigen Flughafen.

Ihre Reise und Ihr Gegenstand

14 passende Kombinationen · 7 Antworten

Handgepäck

Mit Bedingungen · Verboten

Aufgabegepäck

Mit Bedingungen · Verboten · Nicht geklärt

Am Körper

Nicht geklärt · Verboten

Allgemeine Regeln stehen neben den Regeln der Airline und des Flughafens.

Deutschland · Lufthansa · über 24 bis einschließlich 70 Vol.-% · konventionelle Kontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa · über 24 bis einschließlich 70 Vol.-% · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Austrian Airlines · über 24 bis einschließlich 70 Vol.-% · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · SWISS · über 24 bis einschließlich 70 Vol.-% · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa · bis einschließlich 24 Vol.-% · konventionelle Kontrolle · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol. Der alkoholbezogene Gefahrgut-Mengenhöchstwert von 5 l gilt hier nicht.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol. Der alkoholbezogene Gefahrgut-Mengenhöchstwert von 5 l gilt hier nicht.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa · bis einschließlich 24 Vol.-% · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol. Der alkoholbezogene Gefahrgut-Mengenhöchstwert von 5 l gilt hier nicht.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol. Der alkoholbezogene Gefahrgut-Mengenhöchstwert von 5 l gilt hier nicht.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · Austrian Airlines · bis einschließlich 24 Vol.-% · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol. Der alkoholbezogene Gefahrgut-Mengenhöchstwert von 5 l gilt hier nicht.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol. Der alkoholbezogene Gefahrgut-Mengenhöchstwert von 5 l gilt hier nicht.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · SWISS · bis einschließlich 24 Vol.-% · konventionelle Kontrolle
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol. Der alkoholbezogene Gefahrgut-Mengenhöchstwert von 5 l gilt hier nicht.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol. Der alkoholbezogene Gefahrgut-Mengenhöchstwert von 5 l gilt hier nicht.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Deutschland · Lufthansa · über 70 Vol.-% · gleiche Bedingungen für 3 KombinationenHandgepäck: VerbotenAufgabegepäck: Verboten

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Am Körper

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Flüge und Quellen

Deutschland · Lufthansa · über 70 Vol.-%
Abflugland
Deutschland
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Österreich · Austrian Airlines · über 70 Vol.-%
Abflugland
Österreich
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Schweiz · SWISS · über 70 Vol.-%
Abflugland
Schweiz
Fluggesellschaft
SWISS

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Am Körper

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Verboten
    • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten, auch in kleinen Flaschen oder als Duty-free-Kauf.

Quellen

Deutschland · nur nationale FlüssigkeitshinweiseHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Flüssigkeiten dürfen ins Aufgabegepäck, soweit andere Vorschriften, insbesondere Gefahrgutregeln, dem nicht entgegenstehen. Die Annahme durch die Airline bleibt gesondert zu prüfen.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Deutschland · nur nationale Flüssigkeitshinweise
Abflugland
Deutschland

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Flüssigkeiten dürfen ins Aufgabegepäck, soweit andere Vorschriften, insbesondere Gefahrgutregeln, dem nicht entgegenstehen. Die Annahme durch die Airline bleibt gesondert zu prüfen.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Österreich · nur nationale Flüssigkeitshinweise · gleiche Bedingungen für 2 KombinationenHandgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Nicht geklärt

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Österreich · nur nationale Flüssigkeitshinweise
Abflugland
Österreich

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Schweiz · nur nationale Flüssigkeitshinweise
Abflugland
Schweiz

Handgepäck

Antwort

  • Sicherheitskontrolle: Bedingt
    • Diese Regel betrifft die Flüssigkeitskontrolle für mitgebrachte Getränke. Gefahrgut, Airline-Annahme und Einfuhr sind gesondert zu beachten.
    • Bei konventioneller Kontrolle höchstens 100 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter, auch wenn er nur teilweise gefüllt ist.
    • Alle gewöhnlichen Flüssigkeitsbehälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 l Fassungsvermögen passen. Ein Beutel pro Person.

Quellen

Aufgabegepäck

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa · mehr als 24 bis einschließlich 70 Vol.-%Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Die Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann weitere Prüfungen verlangen. Die lokale Kontrollregel ersetzt keine Betreiber-, Gefahrgut- oder Einfuhrvorschrift.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

München MUC · alle Sicherheitskontrollstellen seit 18. September 2026 · Lufthansa · mehr als 24 bis einschließlich 70 Vol.-%
Abflugland
Deutschland
Flughafen
MUC
Fluggesellschaft
Lufthansa

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Die Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann weitere Prüfungen verlangen. Die lokale Kontrollregel ersetzt keine Betreiber-, Gefahrgut- oder Einfuhrvorschrift.
    • Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede weitere Sicherheitskontrolle ist separat zu prüfen.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Wien VIE · lokale Kontrolle · Austrian · über 24 bis 70 Vol.-%Handgepäck: Mit BedingungenAufgabegepäck: Mit Bedingungen

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben und werden technisch kontrolliert. Die Ausnahme ersetzt nur die konventionelle Flüssigkeitskontrolle.
    • Bei der veröffentlichten lokalen Sicherheitskontrolle in Wien höchstens 2000 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter.

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Flüge und Quellen

Wien VIE · lokale Kontrolle · Austrian · über 24 bis 70 Vol.-%
Abflugland
Österreich
Flughafen
VIE
Fluggesellschaft
Austrian Airlines

Handgepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.
  • Flughafenverfahren: Bedingt
    • Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben und werden technisch kontrolliert. Die Ausnahme ersetzt nur die konventionelle Flüssigkeitskontrolle.
    • Bei der veröffentlichten lokalen Sicherheitskontrolle in Wien höchstens 2000 ml Fassungsvermögen je Flüssigkeitsbehälter.

Quellen

Aufgabegepäck

Antwort

  • Genehmigung der Fluggesellschaft: Bedingt
    • Diese Zulassung gilt für alkoholische Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% Alkohol.
    • Selbst mitgebrachten Alkohol dürfen Sie an Bord dieses Betreibers nicht trinken.
    • Höchstens 5 l Nettomenge je Behälter.
    • Insgesamt höchstens 5 l Nettomenge dieser Getränke pro Person. Hand- und Aufgabegepäck zählen gemeinsam.
    • Bewahren Sie alkoholische Getränke in der originalen Verkaufsverpackung auf.

Quellen

Am Körper

Keine sichere Antwort

  • Regelwerk: Die Quellen reichen für eine sichere Antwort nicht aus.

Quellen

Quelle fehlt.

Alkoholstärke und Flaschenvolumen prüfen

Diese Seite behandelt alkoholische Getränke. Brennspiritus, Lösungsmittel und Desinfektionsmittel brauchen eine eigene Prüfung. Lesen Sie auf dem Etikett sowohl Vol.-% als auch den Inhalt der Flasche.

AlkoholstärkeTransport bei Lufthansa, Austrian und SWISS
Bis einschließlich 24 Vol.-%Kein alkoholbezogenes Gefahrgut-Mengenlimit. Originale Verkaufsverpackung bei den genannten Airlines.
Mehr als 24 bis einschließlich 70 Vol.-%Originale Verkaufsverpackung; höchstens 5 l netto je Behälter und insgesamt pro Person in Hand- und Aufgabegepäck zusammen.
Mehr als 70 Vol.-%Transport verboten, auch bei kleinen Behältern und Duty-free-Käufen.

Die inklusive Grenze von 24 Vol.-% steht in der IATA-Tabelle für 2026. IATA ist eine Branchenorganisation. Die Annahme durch die ausführende Airline und die Sicherheitskontrolle müssen ebenfalls passen.

Handgepäck in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Bei konventioneller Kontrolle gelten Behälter mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen. Alle gewöhnlichen Flüssigkeiten müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 l passen. Pro Person ist ein Beutel vorgesehen. Das gilt auch für Getränke; eine große Flasche mit einem Rest darin erfüllt den Behälterhöchstwert nicht.

Die nationalen Hinweise kommen von der Bundespolizei, dem österreichischen BMI und dem BAZL. Diese Bereiche beschreiben die Flüssigkeitskontrolle. Bei einer anderen Airline als den hier geprüften Airlines klären Sie dessen Transportbedingungen separat.

Größere Behälter in München und Wien

Am Flughafen München gelten seit dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen höchstens 2 l Fassungsvermögen je Einzelbehälter. Mehrere solche Behälter sind möglich; Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck bleiben. Das Kontrollpersonal kann Behälter öffnen oder die Mitnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen. Betreiber-, Nettomengen- und Einfuhrregeln gelten zusätzlich; jede neue Kontrolle beim Umstieg oder Rückflug ist separat zu prüfen. Für die veröffentlichte lokale Sicherheitskontrolle in Wien nennt der Flughafen 2000 ml je Behälter. Die Wiener Seite nennt keine Einschränkung auf eine bestimmte CT-Spur; wir übertragen den Wert nicht auf andere österreichische Flughäfen.

Bei diesen Verfahren bleiben die Alkoholstärke, die Verkaufsverpackung und das gemeinsame 5-l-Limit für Getränke über 24 bis 70 Vol.-% maßgeblich. Kontrollpersonal kann zusätzliche Prüfungen verlangen. Informieren Sie sich über jede erneute Kontrolle beim Umstieg und auf dem Rückflug.

Aufgabegepäck und ausführende Airline

Die geprüften Seiten von Lufthansa, Austrian und SWISS erlauben Getränke bis 70 Vol.-% in beiden Gepäckarten unter den genannten Bedingungen. Die Angaben gelten für Flüge, die diese Airlines tatsächlich ausführen. Die Bereiche unten benennen jeweils Land, Airline und Alkoholstärke.

Für Getränke über 24 bis 70 Vol.-% haben Sie ein einziges 5-l-Kontingent pro Person. Eine Aufteilung auf mehrere Koffer oder eine zusätzliche Kabinenflasche erhöht es nicht. Die drei Airlines verlangen die originale Verkaufsverpackung auch bei schwächeren Getränken. Für einen Codeshare-Flug prüfen Sie die Airline, die den Flug tatsächlich ausführt.

Duty-free, Einfuhr und ein Geschenk im Koffer

Lassen Sie Duty-free-Flüssigkeiten für eine weitere Kontrolle im ungeöffneten, unbeschädigten Sicherheitsbeutel. Der Kaufbeleg gehört hinein. Die dokumentierte Beutelausnahme beseitigt weder die Transportgrenzen der Airline noch das Verbot über 70 Vol.-%.

Für die Schweiz beschreibt das BAZL diese Ausnahme für Käufe an Flughäfen in der Schweiz, der EU oder EFTA sowie an Bord entsprechender Airlines. Klären Sie bei Käufen aus anderen Regionen die nächste Kontrolle, bevor Sie mit einer Ausnahme rechnen.

Für den Zoll zählen außerdem das Herkunfts- und Zielland, die Alkoholart und die Menge. Prüfen Sie die dortigen Einfuhrregeln vor einem Einkauf. Die 5 l für den Transport sind keine Zollfreimenge.

Bei einer Geschenkflasche prüfen Sie, ob die Kartoneinlage das Glas auch im liegenden Koffer festhält. Ein zusätzlicher dichter Beutel schützt die Kleidung vor einem möglichen Leck. Halten Sie Etikett und Kaufbeleg lesbar, statt die Angaben mit Klebeband zu verdecken.

Die aktuelle MUC-Hauptseite und die Mitteilung des bayerischen Verkehrsministeriums vom 14. September 2026 bestätigen die Änderung an allen Kontrollstellen seit dem 18. September 2026.

Eine Flasche für die Reise verpacken

  1. Lesen Sie Alkoholstärke und Flaschenvolumen auf dem Etikett. Rechnen Sie bei Getränken über 24 bis 70 Vol.-% alle mitgenommenen Flaschen zusammen.

  2. Lassen Sie die Flasche in der originalen Verkaufsverpackung. Ziehen Sie die Verschlusskappe fest und legen Sie die Flasche zusätzlich in einen dichten Beutel.

  3. Polstern Sie Glas im Koffer rundum und prüfen Sie die Einlage eines Geschenkkartons. Bewahren Sie den Kaufbeleg für Duty-free auf und prüfen Sie weitere Kontrollen sowie die Einfuhrregeln.

Häufige Fragen

Darf ich eine 0,7-l-Flasche Whisky in den Koffer packen?

Bei Lufthansa, Austrian und SWISS ja, wenn der Whisky mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% hat, in der originalen Verkaufsverpackung bleibt und Ihre Gesamtmenge dieser Getränke in allen Gepäckstücken höchstens 5 l beträgt. Der einzelne Behälter darf ebenfalls höchstens 5 l enthalten.

Darf eine halb leere große Flasche ins Handgepäck?

Bei einer konventionellen 100-ml-Kontrolle zählt die Kapazität des Behälters. Eine teilweise gefüllte 0,7-l-Flasche ist dafür zu groß. MUC (alle Sicherheitskontrollstellen seit dem 18. September 2026) und die veröffentlichte lokale Kontrolle in VIE haben eigene höhere Behältergrenzen.

Gilt das 5-l-Limit auch für Bier und Wein?

Bis einschließlich 24 Vol.-% gibt es nach IATA kein alkoholbezogenes Gefahrgut-Mengenlimit. Die geprüften Airlines verlangen weiterhin die originale Verkaufsverpackung. Die Flüssigkeitskontrolle, Ihr Gepäcklimit und die Einfuhrregeln gelten zusätzlich.

Darf ich Duty-free-Alkohol beim Umsteigen behalten?

Informieren Sie sich über die Transferkontrolle. Für die dokumentierte Ausnahme benötigen Sie einen ungeöffneten, unbeschädigten Sicherheitsbeutel und den Kaufbeleg im Beutel. Gefahrgut- und Airline-Limits gelten weiter; über 70 Vol.-% bleibt auch ein Duty-free-Kauf verboten.

Darf ich meinen eigenen Alkohol im Flugzeug trinken?

Lufthansa, Austrian und SWISS verbieten den Konsum selbst mitgebrachter alkoholischer Getränke an Bord. Die Erlaubnis, eine Flasche zu transportieren, erlaubt daher bei diesen Airlines nicht ihren Konsum.

Prüfdatum der Quellen